Alles anzeigenMoin,
habe gerade Rückmeldung vom KW-Techniker bekommen:
"die Einstellmaße können auf Grund von Fertigungstoleranzen des Fahrzeugherstellers und Gewichtsunterschieden einzelner Fahrzeuge abweichen.
Die Abstandsmaße welche zu Grunde gelegt werden sind die Maße des Entwicklungsfahrzeugs, daher kann es zu anderen Fahrzeugen abweichen.
Da die Abstandsmaße fahrzeugspezifisch sind, können diese abweichen und Sie können diese dann abweichend einstellen."
Gemeint sind die Gewindemaße "A".
Hab im Anschluss auch noch mit ihm telefoniert. Er sieht technisch kein Problem, das Maß A zu überschreiten und auch beim TÜV sollte das niemanden stören. Seiner Erfahrung nach sind höchstens die Prüfer in Österreich so spitzfindig, dass sie daraus ein Problem machen.
Ich werde mein Fahrwerk jetzt noch etwas hochschrauben. Allerdings so, dass ich auch noch etwas Luft nach oben für evtl. Nachstellen behalte. Ein neuer TÜV-Termin ist für Dienstag angesetzt.
So, heute war TÜV-Termin.
Hat alles ohne Probleme geklappt. Das Gewindemaß "A" aus dem Teilegutachten wurde nicht nachgemessen.
Im Fahrzeugschein wird nur je das Mindestmaß für den Abstand Radmitte-Kotflügelkante vorne/hinten eingetragen. Der TÜVer war so nett und hat bei mir 5mm weniger als gemessen eingetragen - so habe ich etwas Luft um ggf. noch nachzustellen.
Er hat sich ohnehin etwas gewundert, dass ich den Mixxer nicht tiefer eingestellt habe und außerdem "wäre hinten ja noch locker Platz für 20mm Spurplatten"
.
Gruß,
Olli