Beiträge von Sebastian S.

    Mit einer Leistungssteigerung ist doch wohl mehr als klar das man einen Motorschaden selbst zahlt. Das Gegenteil zu beweisen, würde schwerfallen.

    Und aus welchem Grund sollte das mit anderen Bauteilen / Baugruppen anders sein? Wenn ein Original-Zubehör eingebaut wird haftet der Anbieter der sagt "Das funktioniert" im vollem Umfang für Schäden und Folgeschäden. Ist es 3rd Party Zubehör ist der Garantiegeber des Fahrzeugs raus aus der Nummer und du kannst maximal Ansprüche gegen den Zubehöranbieter geltend machen. Denn dieser bietet dir das Zubehör an, verspricht das es funktioniert und muss dir in Deutschland ensprechend Garantie auf Funktion des Bauteils geben.


    Als Bestes Beispiel würden hier die nachrüstbaren LED-Blinker funktionieren:

    Kauft man die Von Mazda und baut sie ein bzw. lässt sie einbauen und die Bordelektronik wird dadurch ge- oder gar zerstört ist dein Garantiegeber dein Händler der das weitere dann mit Mazda klärt.

    Kauft man aber ddas genau gleiche Teil nicht von Mazda und hat den Fall kann sich Mazda da genau damit rausreden und sagen, "nicht unser Problem". Damit kannst du dich an den Händler wenden, der dir das verkauft hat.

    Das ist mit ein Grund warum Zubehör beim Hersteller immer teurer sein wird als im freien Markt, weil genau solche Fälle mit einkalkuliert werden müssen.


    Ein anderes Beispiel: Auf deinem Fahrersitz ist eine Sitzerhöhung für dein Kind, das Auto ist innerhalb der Herstellergarantie, der Gurt wird beschädigt. Kommt die Beschädigung von der Erhöhung hat Mazda das Recht zu sagen "Pech gehabt".

    Ganz so leicht wird das auch nicht sein. Wenn du eine Leistungssteigerung machst und dir der Motor hopps geht wirst eher du beweisen müssen, dass das auch ohne Leistungssteigerung passiert wäre. Die Garantie auf Baugruppen gibts eben nur im Serienmäßigen Zustand.