In den Wartungsberichten war das polizeiliche Kennzeichen zu lesen. Das ist laut EU-DSGVO durchaus ein personenbezogenes Datum (genau wie z.B. eine IP-Adresse). Mazda will nicht garantieren, dass man nur die Informationen zu seinem eigenen Auto abrufen kann. Ich kann z.B. mittlerweile zum dritten oder vierten Mal wieder die Daten zu meinem ersten ND aufrufen, obwohl ich Mazda schon mehrmals darauf hingewiesen habe, das Auto mehrmals aus meinem Konto entfernt wurde oder ich es selbst entfernt habe.
Mazda Deutschland ficht das alles nicht an. Mir wurde mehr oder weniger unverhohlen gedroht, ich hätte den Nutzungsbestimmungen zugestimmt (und die würden mir ja ohnehin das Abrufen fremder Daten verbieten) und wer sich nicht daran hält, der kann schließlich von der Nutzung ausgeschlossen werden.
Das Entfernen der Download-Option ist die offensichtliche "Lösung" für das Problem.
Mazda hat keinen geordneten Prozess, wie ein (vielleicht sogar privat) verkauftes Auto aus dem Konto des ursprünglichen Besitzers entfernt werden sollte.