Beiträge von Ronotto

    Auf dem dritten Bild scheint mir der Spalt etwa doppelt so groß wie üblich.


    Ist die Komsole denn schonmal demontiert gewesen?

    []nach 20 km ist er auf Betriebstemperatur und nach 30 km ist er auf jeden Fall voll belastbar.

    Was ist denn der Unterschied zwischen 20 km und 30 km? Ernst gemeinte Frage. Wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist, dann ist doch alles gut!


    Ich fahre selber jeden Morgen ca. 4 km bis zur Autobahn und dann 10 km auf der Autobahn. Da der Wagen dann noch nicht ausreichend warm ist, fahre ich max. 130 km/h, was ungefähr 3.250 upm im 6. Gang enspricht. Danach muss ich noch 4 km über eine Bundeststraße und noch ca. 2 km durch die Stadt. Es nervt schon jeden morgen, wenn ich mich im Zaun halten muss und die Diesel-Vertreter alle nach der Auffahrt auf 160 km/h+ beschleunigen.

    @Ronotto Wieso ? Wenn ich ein Fahrzeug 10 mal weiterverkaufe und jedes mal der neue Käufer (Vorausgesetzt er ist zum Vorsteuerabzug berechtigt) 19% vom Staat zurückbekommen würde während der Verkäufer keine Abgeführt hat ist das meiner bescheidenen Meinung nach Steuerbetrug. Sowas nennt man dann auch Vorsteuerbetrug.

    Also erstmal wird das meine letzte Antwort zu diesem Thema hier, denn es handelt sich immerhin um @Big-J persönlichem Thread und wir sind hier gerade sehr weit Off Topic.


    Ein Käufer bekommt doch vom Staat keine Steuer zurück! Der Verkäufer kann lediglich die Vorsteuer die er beim Einkauf gezahlt hat, von der Umsatzsteuer in Abzug bringen, die er beim Verkauf für das Finanzamt vereinnahmt hat. Dies nennt man Vorsteuerabzug. Damit ist gewährleistet, dass nur der Mehrwert auf eine Ware besteuert wird, daher heisst die Steuer ja auch umgangssprachlich Mehrwertsteuer.


    Beispiel:


    Einkauf eines Autos für 20.000,00 €, darin enthalten sind 19% MwSt., also 3.193,28 €.
    Er verkauft das Auto für 30.000,00 €, dann berechnet er dem Käufer 19% MwSt., also 4.789,92 €.


    An Steuer ans Finanzamt muss er abführen. 4.789,92 € aus dem Verkauf, abzüglich der Vorsteuer beim Einkauf, also 3.193,28 €.
    Seine Steuerlast beträgt also 1.596,64 €.


    Dieses System funktioniert, seit es die Umsatzsteuer gibt, also seit Januar 1968 und hat mit Betrug aber so gar nichts zu tun!