@Ronotto Wieso ? Wenn ich ein Fahrzeug 10 mal weiterverkaufe und jedes mal der neue Käufer (Vorausgesetzt er ist zum Vorsteuerabzug berechtigt) 19% vom Staat zurückbekommen würde während der Verkäufer keine Abgeführt hat ist das meiner bescheidenen Meinung nach Steuerbetrug. Sowas nennt man dann auch Vorsteuerbetrug.
Also erstmal wird das meine letzte Antwort zu diesem Thema hier, denn es handelt sich immerhin um @Big-J persönlichem Thread und wir sind hier gerade sehr weit Off Topic.
Ein Käufer bekommt doch vom Staat keine Steuer zurück! Der Verkäufer kann lediglich die Vorsteuer die er beim Einkauf gezahlt hat, von der Umsatzsteuer in Abzug bringen, die er beim Verkauf für das Finanzamt vereinnahmt hat. Dies nennt man Vorsteuerabzug. Damit ist gewährleistet, dass nur der Mehrwert auf eine Ware besteuert wird, daher heisst die Steuer ja auch umgangssprachlich Mehrwertsteuer.
Beispiel:
Einkauf eines Autos für 20.000,00 €, darin enthalten sind 19% MwSt., also 3.193,28 €.
Er verkauft das Auto für 30.000,00 €, dann berechnet er dem Käufer 19% MwSt., also 4.789,92 €.
An Steuer ans Finanzamt muss er abführen. 4.789,92 € aus dem Verkauf, abzüglich der Vorsteuer beim Einkauf, also 3.193,28 €.
Seine Steuerlast beträgt also 1.596,64 €.
Dieses System funktioniert, seit es die Umsatzsteuer gibt, also seit Januar 1968 und hat mit Betrug aber so gar nichts zu tun!