Beiträge von Ronotto

    @Wannabe - Nochmal für dich. Natürlich haben die Komponenten der Lichtanlage eine Zulassung, dass bestreitet niemand. Es geht lediglich darum das diese nicht "zusammen" verwendet werden dürfen.


    Und noch eins. Ich habe dich nicht angemacht. Da ich dich nicht kenne, also ergo auch nicht weiß wie du aussiehst, will ich dich auch nicht anmachen. Vielleicht lernen wir uns ja mal kennen und ich entscheide spontan mich für das gleiche Geschlecht zu interessieren. Man(n) weiß ja nie! ;)

    Mazda Öl unbekanter Herkunft?
    Schreibt nicht Mazda selbst, dass das Öl von Total ist?


    Grüße,
    Jürgen

    Ehrlich gesagt ist es mir tota egal von wem das Öl ist, Hauptsache Original Mazda und keine Probleme mit der Gewährleistung/Kulanz.


    Alle Öle dieser Norm müssen schließlich die Norm erfüllen und das wird Mazda schon im eigenen Interesse regelmäßig prüfen!

    Warum sollte eine Lichtanlage, deren aktive Komponenten zugelassen sind, die so wie von der StVZO verlangt funktioniert, unzulässig sein?

    Weil die aktiven Komponenten in der Typgenehmigung nicht zusammen eingeschaltet sind! Ist das denn so schwer zu verstehen.


    Wenn ich deiner Argumentation folgen würde, dann dürfte ich auch mit Fernlicht durch die Ortschaft fahren.

    Das hat er ja auch nicht behauptet.
    Wenn du zitierst, dann doch bitte vollständig.


    „Oder man fährt damit "schwarz", weil es dank des regelkonformen Verhaltens auch für jeden Fachkundigen (Rennleitung) legal aussieht und somit niemals beanstandet werden wird.
    Das halte ich (im Gegensatz zu den oben erwähnten LED-Leuchtmitteln) für vertretbar.„


    Da steht wenn man schwarz fährt, dann hält er das für vertretbar. ;)

    Jetzt betreibst du aber Haarspalterei! Ob man nun schwarz, rot oder weiß fährt, er hält es für vertretbar mit einer nicht zugelassenen Lichtanlage rumzufahren!