Siehe Post #14. Das soll der Händler bezahlen. Hast Du die Anbringung eines Halters in Auftrag gegeben? Nein? Dann hat der Händler eigenmächtig gehandelt und Deine Sache beschädigt.
Mal unabhängig davon, dass er einen Vorführwagen gekauft hat, wäre eine Haftung durch den Händler schwierig durchzusetzen. Der Neuwagenkäufer beauftragt den Händler in der Regel mit der Überführung und Zulasssung und zahlt dafür auch noch eine Menge Geld. Zur Zulassung gehört aber auch die Montage der Nummernschilder. Sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes wünscht, geht der Händlermitarbeiter dabei nach Schema F vor!