Sollte ein Gutachter dies nach einem Unfall (auch wenn der Unfall nichts mit dem Dach zu tun hat) feststellen wird es Teuer da die Versicherung eine Zahlung verweigern könnte, auch bei einem unverschuldeten Unfall.
Kaum ist man mal zwei Stunden mit der Holden was essen gegangen, verpasst man hier den Dialog der Woche.
Ich möchte hier mal stellvertretend die Äußerung von @otherland nehmen und euch fragen, ob das wirklich euer ernst ist.
Ich bin ja auch der Meinung, dass man mit einem solchen Modul grundsätzlich die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, aber dass eine Versicherung die Zahlung verweigert bzw. die gezahlten Entschädigungen von mir zurückfordern kann halte ich doch für etwas weit hergeholt.
Sicher werden sie es versuchen, ganz sicher sogar, aber sofern der Unfall nicht in einem elementaren Zusammenhang mit dem Verdeck steht wird hier keine Rückforderung erfolgreich sein. Also wenn z. B. das Verdeck während der Fahrt geschlossen wird und fliegt dadurch weg und es wird etwas anderes beschädigt, so wird es sicherlich einen berechtigten Grund zur Rückforderung geben. Sollte jedoch bei einem Unfall der aus einem anderen Grund ensteht kein Grund zur Rückforderung bestehen.
Bedenkt bitte das auch Richter in Deutschland über einen gesunden Menschenverstand verfügen und Recht hin oder her auch häufig nach diesem handeln. Wäre dies nicht so, dann gäbe auch auch nicht so viele Musterurteile und wiederum Urteile die das genaue Gegenteil verkündet haben.
Also bin ich der Meinung: Cool bleiben! Wer das meiner Meinung nach geringe Risiko eingehen möchte, der sollte es tun, oder eben sein lassen.
Just my 2 cent!