Ich liebe sachlich fundierte, juristische Bewertungen...
Lies mal das hier nach: § 138 BGB.
Oder das hier:
Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sieht der Bundesgerichtshof bei der „Grenze des Doppelten“: wenn also mehr als der doppelte Preis für ein Produkt verlangt wird als normalerweise üblich.
Im Fall des Öles ist er sogar drei mal höher als der Strassenpreis.
Und er macht dir die Inspektion nur mit seinem Öl.
Ist dir das erstmal sachlich genug?