Beiträge von NightOWL

    Post vom KBA, ich bin positiv erstaunt, nur 2 Tage für die Antwort.


    Sehr geehrter Herr NightOWL,



    Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.



    Wie Sie bereits richtig anmerkten, muss für einen genehmigten Rückstrahler ebenfalls eine Kennzeichnung in Form von IA oder IB in einem Genehmigungszeichen enthalten sein.


    Eventuell befindet sich das Genehmigungszeichen, welches den Rückstrahler beinhaltet, an einer anderen Stelle auf dem Gerät.

    Grundsätzlich müssen alle lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrzeug genehmigt sein.


    Befindet sich kein Genehmigungszeichen für den Rückstrahler auf der Leuchte und hat der Rückstrahler auch keine lichttechnische Wirkung, so muss ein Paar zusätzlicher genehmigter Rückstrahler am Fahrzeug angebracht werden.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Nun hat, zumindest bei meinen klaren, der Rückstrahler eine „lichttechnische Wirkung“.

    Also Eindeutig Zweideutig.

    Sagen wir mal so, bei penibler Rennleitung, ist mit wohl besser.

    Ich leg sie mir für Notfälle in den Kofferraum.



    Nix hat er geklärt.

    Halbwahrheiten.

    Neudeutsch Fake News.


    Keinesfalls wollte ich Petrolhead72 unterstellen, Unsinn erfunden zu haben.

    Wenn Du des Lesens mächtig wärst, hättest Du realisiert, dass ich das wiedergegeben habe, was mir von zwei Verkäufern der Leuchten unabhängig voneinander am Telefon gesagt wurde.


    Aber natürlich haben die alle keine Ahnung, machen ja auch den ganzen Tag nix anderes. Nächstes Mal weiß ich es besser und frage gleich dich.

    Mittlerweile glaube ich, im Gegenteil zu den beiden Verkäufern zu wissen, weshalb die tatsächlich nur mit zusätzlichen Rückstrahlern legal sind/sein könnten. War allerdings nicht einfach.

    Die original Rückleuchten haben in der Prüfnummer ein „IB“ stehen. Das steht, genauso wie „IA“, für Rückstrahler und genau das, fehlt bei den Rückleuchten.

    Ich hab jetzt einfach mal das KBA angeschrieben und um Klärung gebeten.

    Was mich trotzdem wundert, ist, dass ja definitiv Rückstrahler verbaut sind.

    Ich halte euch auf dem laufenden.

    Was soll der Schwachsinn? Wenn Du des Lesens mächtig wärst, hättest Du realisiert, dass ich das wiedergegeben habe, was mir von zwei Verkäufern der Leuchten unabhängig voneinander am Telefon gesagt wurde.


    Aber natürlich haben die alle keine Ahnung, machen ja auch den ganzen Tag nix anderes. Nächstes Mal weiß ich es besser und frage gleich dich.

    Dann lies du mal, was ich davor geschrieben habe.

    Anfragen, falls du wieder nicht weiter weißt, gern per PN.

    Und die Aussage mit der Folie ist auch Falsch.

    Sind zusätzliche Reflektoren am Auto grundsätzlich erlaubt? Die Antwort ist nicht eindeutig, denn sie sind nur für bestimmte Fahrzeuge erlaubt. Aufschluss gibt die EU-Norm ECE 48. Demzufolge dürfen Sie bei Personenkraftwagen mit vier Rädern und bis zu acht Sitzplätze keine Reflektorfolien anbringen.