@Duke du hast die doch noch nicht verbaut.
Falls du mit deinem Geschenk ein wenig spielen darfst, schau doch mal, ob da irgendwo IA oder IB steht.
@Duke du hast die doch noch nicht verbaut.
Falls du mit deinem Geschenk ein wenig spielen darfst, schau doch mal, ob da irgendwo IA oder IB steht.
Post vom KBA, ich bin positiv erstaunt, nur 2 Tage für die Antwort.
Sehr geehrter Herr NightOWL,
Ihre Anfrage wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet.
Wie Sie bereits richtig anmerkten, muss für einen genehmigten Rückstrahler ebenfalls eine Kennzeichnung in Form von IA oder IB in einem Genehmigungszeichen enthalten sein.
Eventuell befindet sich das Genehmigungszeichen, welches den Rückstrahler beinhaltet, an einer anderen Stelle auf dem Gerät.
Grundsätzlich müssen alle lichttechnischen Einrichtungen an einem Fahrzeug genehmigt sein.
Befindet sich kein Genehmigungszeichen für den Rückstrahler auf der Leuchte und hat der Rückstrahler auch keine lichttechnische Wirkung, so muss ein Paar zusätzlicher genehmigter Rückstrahler am Fahrzeug angebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Nun hat, zumindest bei meinen klaren, der Rückstrahler eine „lichttechnische Wirkung“.
Also Eindeutig Zweideutig.
Sagen wir mal so, bei penibler Rennleitung, ist mit wohl besser.
Ich leg sie mir für Notfälle in den Kofferraum.
Sieht eingebaut und auf dem Foto gut aus.
Leider ist das Druckfeld meines Resindruckers zu klein dafür.
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Oder so ein Blau, oder,oder, oder, aber nich schon wieder Rot was sich nur in Nuancen unterscheidet.
Heißt, wem es egal ist, der legt sich die Rückstrahler ins Auto und klebt sie, bei bedarf an. Schützt zumindest vor stilllegen.
Nix hat er geklärt.
Halbwahrheiten.
Neudeutsch Fake News.
Keinesfalls wollte ich Petrolhead72 unterstellen, Unsinn erfunden zu haben.
Wenn Du des Lesens mächtig wärst, hättest Du realisiert, dass ich das wiedergegeben habe, was mir von zwei Verkäufern der Leuchten unabhängig voneinander am Telefon gesagt wurde.
Aber natürlich haben die alle keine Ahnung, machen ja auch den ganzen Tag nix anderes. Nächstes Mal weiß ich es besser und frage gleich dich.
Mittlerweile glaube ich, im Gegenteil zu den beiden Verkäufern zu wissen, weshalb die tatsächlich nur mit zusätzlichen Rückstrahlern legal sind/sein könnten. War allerdings nicht einfach.
Die original Rückleuchten haben in der Prüfnummer ein „IB“ stehen. Das steht, genauso wie „IA“, für Rückstrahler und genau das, fehlt bei den Rückleuchten.
Ich hab jetzt einfach mal das KBA angeschrieben und um Klärung gebeten.
Was mich trotzdem wundert, ist, dass ja definitiv Rückstrahler verbaut sind.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Was soll der Schwachsinn? Wenn Du des Lesens mächtig wärst, hättest Du realisiert, dass ich das wiedergegeben habe, was mir von zwei Verkäufern der Leuchten unabhängig voneinander am Telefon gesagt wurde.
Aber natürlich haben die alle keine Ahnung, machen ja auch den ganzen Tag nix anderes. Nächstes Mal weiß ich es besser und frage gleich dich.
Dann lies du mal, was ich davor geschrieben habe.
Anfragen, falls du wieder nicht weiter weißt, gern per PN.
Zwei Bilder sagen hoffentlich mehr als zweitausend Worte.
Eben, mit einer Handelsüblichen Taschenlampe und Handykamera, auf die Schnelle gemacht.
Ob das bei der „Smoke“ Version auch so ist, kann ich nicht sagen.
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Nix hat er geklärt.
Halbwahrheiten.
Neudeutsch Fake News.
Alles anzeigenDas Thema Rückstrahler (im Volksmund auch Katzenaugen genannt) hat mir in diesem Zusammenhang keine Ruhe gelassen. Denn grundsätzlich könnte ich mich an das Design der Leuchten schon gewöhnen. Ich habe nun die eindeutige Aussage erhalten (u.a. von SW selbst!), dass keine als solche definierten Rückstrahler in den Lampen verbaut sind.
Das, was hier im Forum gemeinhin als Rückstrahler = Katzenauge angesehen wird bei den Teilen, sind nach Auskunft von SW lediglich Abdeckgläser wie bei jedem normalen Bremslicht. Es wurde ausdrücklich von SW darauf hingewiesen, dass separate Rückstrahler am Fahrzeug anzubringen sind, wenn man gesetzeskonform unterwegs sein möchte mit den Teilen.
In welcher Form diese Rückstrahler dann sind - ob Folienlösung, rund oder eckig, ist zunächst zweitrangig. Es sind allerdings Anbauhöhe und Abstand zur Außenkante des Fahrzeugs zu beachten (siehe StVO).
Ob man jetzt das Risiko eingehen will, bleibt ja jedem selbst überlassen. Für mich kommt jedenfalls nur die Lösung in Frage, wenn ich einen geeigneten Platz für zusätzliche Rückstrahler am Heck finde, was ich eher bezweifle.
Vielleicht hilft diese Info ja dem ein oder anderen bei der Entscheidungsfindung.
LG
Petrol
Und die Aussage mit der Folie ist auch Falsch.