Beiträge von harkpabst

    Das ist wirklich Bullshit. :)


    Für serienmäßig verbaute Felgen bekommt man als Kunde normalerweise nie eine ABE (schon gar kein Teilegutachten) oder eine Unbedenklichkeitsbestätigung. Diese Felgen sind schlicht und einfach Teil der Typgenehmigung, basta.


    Der Umfang dieser Genehmigung ist durch einen Nummernkreis definiert, in Fall des verlinkten Dokuments: e11*2007/46*2661*00 bis *03. Solange dieses Muster zu der Angabe in deinem CoC-Dokument (und in den Fahrzeugpapieren) passt, ist alles gut. Es kann auch gut sein, dass es mittlerweile von Mazda aktualisierte Versionen des Dokuments gibt. Meines Wissens ist das 30-Jahre-Jubiläumsmodell (30th Anniversary Model oder hier meist Anni genannt) der einzige ND, der eine abweichende Genehmigungsnummer aufweist (ohne Gewähr).


    Das alles weiß man als Käufer natürlich normalerweise nicht und man muss es auch nicht wissen. Aber der Händler und der Prüfer sollten es wissen. Und der Händler sollte (anstatt dumm rumzumoppern) vor allem in der Lage sein, dir den benötigten Auszug zu verschaffen. Wenn du ihm den Schrieb zeigst, sollte er vor Scham im Boden versinken.


    Es gibt noch ein paar weitere Einschränkung, wie man im PDF sieht. So gilt dieses Dokument z.B. nicht für die OEM 16"-Felgen an einem G 160. Das ist allerdings trotzdem Quatsch. Im CoC-Dokument des G 160 steht in Feld 35 als Reifen-/Radkombination: 195/50R16 84V, 16 x 6 1/2J ET 45. In Feld 52 steht lediglich als Anmerkung, dass die Kombination 205/45R17 84W, 17 x 7J ET 45 wahlweise möglich ist. Es gibt und gab ab Werk immer nur eine Felge 16 x 6 1/2J ET 45 für den ND und das ist die Felge mit der Kennzeichnung 9965 G3 6560 (verkauft als Design 158x). Für deinen Anwendungsfall (17" Felge Design 159x an einem Auto, dass mit den BBS-Felgen ausgeliefert wurde) spielt das aber zum Glück sowieso keine Rolle.


    Zum ST-X: Ich weiß, dass mir da die Profis nicht unbedingt zustimmen, aber nach meiner persönlichen Erfahrung funktioniert das ST-X im RF spürbar besser, als im Softtop. Voraussetzung ist auch hier eine saubere Fahrwerkseinstellung. Vorne je 30 Minuten weniger Sturz als hinten genügen meiner Meinung nach bereits, wenn man die Hinterachse mit der hier empfohlenen Gesamtspur von 24 bis 26 Minuten einstellen lässt. Aber das gehört hier wirklich nicht zum Thema.

    ... weiss jemand, ob man für die Felge ein Gutachten oder Mazda Unbedenklichkeitserklärung bekommen kann bzw. muss man die Felge überhaupt eintragen? Habe serienmässig die BBS 17" drauf und fahre die Design 159A als Winterkombie.

    Habe ledier von meinem Mazdahändler eine komische Aussage bekommen.

    Ja bzw. nein. :) Man kann einen Auszug aus der EG-Genehmigung bekommen, zum Beispiel in diesem Forum hier (vergiss den Inhalt und den gesamten Rest des Threads, es geht nur um den Anhang).


    Solange dein Auto eine passnde Typgenehmigungsnummer hat (wenn serienmäßig die BBS-Felgen montiert waren, dann ist das so) und keine der im Dokument genannten Auflagen dies einschränken (wenn serienmäßig die BBS-Felgen montiert waren, dann ist auch das so), musst du nichts eintragen lassen.


    Was genau hat dein Mazda-Händler erzählt?

    Auf dem letzten Bild sieht es aus, als ob die Stelle gar mit lackiert (oder höchstens grundiert) wäre. Das würde mich dann - ganz unabhängig von der Optik - aus rein technischen Gründen schon jucken.


    Wenn sie an der Innenseite solche Stellen schon im Werk nachlackieren würden, dann wäre das allemal besser.


    Nachtrag:

    Falls Klarlack über der Stelle sein sollte, dann könnte man darüber reden.

    ... nach dem ich nun die 6. Wintersaison meine Hankook Wintercept 2 (oder so ähnlich) auf den originalen Sportsline Felgen montiert habe, werde ich mit diesem irgendwie nicht mehr warm.

    Falls es der Hankook Winter i*cept evo2 W320 war, dann kenne ich das nur zu gut, allerdings spätestens im dritten Winter, wenn nicht schon vorher.

    Der Continental TS 850P in 205/45 R17 XL 88V hört sich laut diversen Erfahrungen hier ja wirklich gut an und auf früheren Limousinen/Kombis, waren Reifen von Conti eigentlich immer eine sehr gute Wahl.

    Zum Pirelli kann ich nichts sagen, aber mit dem Conti TS 850P bin ich sehr zufrieden. Wie Svanniversary schrieb ein angenehm sportlicher Winterreifen. Reagiert auch selbst auf sportliche Fahrwerkseinstellungen sehr gut.

    Ich bin nicht überrascht. :thumbsup:

    Und wenn man die Masse erhöht und die Feder (zufällig oder durch exakte Berechnung oder ausgiebige Experimente) exakt passend steifer auslegt, dann hat man zwar wieder dieselbe Resonanzfrequenz, aber immer noch nicht dieselbe Dämpfung. :)


    Die Frage ist eigentlich vollständig beantwortet. Es fehlt nur noch an genug Meinung.

    Danke dir

    zu 1 - Da die im Gutachten stehen wird es immerhin keine Einzelabnahme

    zu 2 - da kam ich eingtlich nur drauf weil der Prüfer im Text geschreiben hat welche Reifenmarke drauf ist.

    Das mit der Reifenmarke ist wirklich ärgerlich. Dass eine konkrete Dimension eingetragen wird, ist ja völlig unvermeidlich. Dass laut Vorgaben der ETRTO bei gegebener Dimension ziemlich große Toleranzen bezüglich der tatsächlichen Abmessungen möglich sind, ist unzweifelhaft der Fall (aber als Kunde will man natürlich aus den verschiedensten Gründen keine Reifenbindung.


    Zu Frage 1 könntest du noch Glück haben. Hast du die Änderung schon in den Fahrzeugschein eintragen lassen? Wenn ja, dann schau mal ganz genau nach, was da "zu 15.1/15.2" steht. Im günstigsten Fall steht dort (so ist es bei mir): "Auch möglich vorne und hinten : <Dein Reifen auf deiner Felge>". Zumindest wenn im Teilegutachten des Fahrwerksherstellers ein Vermerk zu finden ist wie "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen", dann sind die Chancen darauf nicht schlecht. In diesem Fall müsstest du keine erneute Abnahme mit den Winterreifen machen. Nach Auskunft eines sehr kompetenten und frisch weitergebildeten Mitarbeiters meiner örtlichen Zulassungsstelle setzt sich an solchen Stellen langsam die Vernunft durch.


    Wenn die Änderung noch nicht eingetragen sein sollte (geht das immer noch?), dann müsstest du in den Unterlagen der Prüforganisation einen Vorschlag für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere finden. Wenn sich dort der Text mit dem "auch möglich" findet, bist du wahrscheinlich ebenfalls sicher. Es ist allerdings theoretisch dann immer noch denkbar, dass die Zulassungsstelle bei der Eintragung vom Wortlaut abweicht.

    gäbe sogar in unmittelbarer Nähe zwei Waschparks und 2 Tankstellen mit Waschanlage. Bitte nicht falsch verstehen, ich lege keinen Wert darauf und mache das auch lieber selber. Ich wollte nur mal fragen, ob das was Grundsätzliches ist, oder nur die Werkstatt das so handhabt.

    Im Wartungsplan in der Betriebsanleitung steht z.B. nichts von Waschen. :) Und wie du ja merkst, wollen das viele auch gar nicht, schon ganz und gar nicht, wenn vorher nicht darüber gesprochen wurde. Es wird auch noch intensiv nach dem Händler gefahndet, der die Wäsche aus eigener Tasche bezahlt und sich das Geld nicht an anderer Stelle (sagen wir mal z.B. beim Ölpreis) zurückholt.


    Tipp: Praktisch jeder Händler wird dir den Preis der Inspektion auch ohne formalen Kostenvoranschlag so ziemlich auf den Euro genau vorher sagen. Dann hast du vielleicht immer noch keine Alternative, aber zumindest bist du nicht überrascht. :)