Mich würde allerdings ernsthaft die Rechtslage interessieren, wenn man mit einem „legalen“ Auto einen Schaden bei der Gemeinde geltend machen kann aufgrund derart schlechter öffentlicher Straßen.
Im Zweifelsfall garantiert kompliziert, davon kann man wohl ausgehen. Allein die Definition, ob ein Auto "legal" ist, ist ja schon nicht einfach. In Gesetzen und Verordnungen stehen üblicherweise nur einige wenige, sehr grundlegenden Mindest- und Höchstabmessungen oder -abstände. So gibt es in der BRD z.B. keine gesetzlich festgelegte Mondestbodenhöhe. Trotzdem existieren Richtlinien und Empfehlungen auf deren Basis der Prüfer bei der HU oder die Polizei bei einer Kontrolle entscheiden, siehe hier:
Ein Hindernis von "800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren" zu können ist schon was. Das heißt aber nicht, dass das bei jeder Geschwindigkeit klappen muss und bei jedem dynamischen Fahrzeugzustand. Was passiert. Wenn man 5 mm außermittig fährt, bleibt auch offen ...
Für Straßenschaden ist es meines Wissens ähnlich. Auch da steht nichts direkt in Gesetzen. Aber die immer wieder zitierten Kriterien, bevor man eine Kommune für einen Schaden durch ein Schlagloch verantwortlich machen kann, sind hoch und haben nichts mit 110 mm zu tun.
Im Zweifelsfall geht es immer darum, ob der Fahrer bei angemessener Vorsicht das Problem hätte erkennen und umgehen (nicht wörtlich gemeint) können.
Wenn jetzt z.B. seit Jahren noch nie ein Fahrzeug an diesem Deckel hängengeblieben ist, dann sind die Chancen wahrscheinlich nicht gut (außer. Der Zustand hätte sich erst in letzter Zeit verschlechtert).
Ich drücke Koehlix die Daumen, dass es am Ende gut ausgeht. Lass nichts unversucht. Aber ich würde keine Wetten abschließen wollen.