Ich werde den Zustand gleich nutzen und mir ne Rückfahrkamera verbauen lassen ![]()
Beiträge von ManuM
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Wie gesagt dreh den Spies rum und ich stell dir meinen 40 tkm gelaufenen mit 0 daher. Klar hat der Spuren die das unglaubwürdig machen, aber ich habe die entsprechenden Kontakte und Möglichkeiten das von außen nahezu unkenntlich zu machen. Und damit stehe ich auch nicht alleine.
Das ganze stellt ein enorm hohes Risiko in meinen Augen dar.
Naja, den RF mit 40 tkm möchte ich sehen.
Da muss jemand fleißig gewesen sein letztes Jahr
Aber ja, irgendwas haben se sich sicherlich dabei gedacht, denke nicht dass es keine Möglichkeit gibt am Tacho rumzupfuschen.Naja um aufs Thema so richtig zurückzukommen.
Ich geb bescheid, sobald ich Infos aus Leverkusen kriege. -
Da steht dann auch offiziell, dass es auf 0km steht. Schwache Leistung meiner Meinung nach, die ersten RF dürften schon Fünfstellig stehen.
Mea Culpa meinerseits, früher war das defitnitiv möglich.
Finde ich eigentlich sehr gut das er auf 0 steht.
Allein schon, weil Mazda selber dadurch nicht an den Kilometern rumspielt und solange die es nicht tun bleibt es auch nahezu unmachbar für Dritte.
Das betrifft jetzt in unserem Fall dann zwar aktuell niemand, da wir alle unsere RFs oder NDs haben.
Aber für Leute die mit dem Gedanken spielen sich mal einen zu kaufen, gibts auf jeden Fall kein Gedrehe an den Kilometern.
Meiner hat jetzt 3636 auf der Uhr, ich kann es somit verkraften
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Also laut meinem fMH gibts wohl von Leverkusen aus ein neues Kombiinstrument für mich

Kilometer sind dann auch auf 0.
Mal sehen wann da die Rückmeldung kommt, wegen einem Tausch. Würde mal vermuten dass die aktuell auch keine Vorrätig haben. -
Ich glaube nicht, daß der RF im Oktober 2016 schon gebaut wurde...
Glaub ich schon, weil er im Februar vorgestellt wurde
Könnten somit alle Matrixgrauen ebenfalls betroffen sein. -
a) der Übeltäter ist der Tempomat / das Kombiinstrument.
b) fahr zu deinem FMH und (wenn er die derzeitige Lösung noch nicht kennt) gib ihm den Hinweis das er sich mit
Leverkusen in Verbindung setzen möchte. Denn es gibt bereits den Lösungsansatz das Kombiinstrument auf Garantie tauschen zu lassen. Dadurch soll das Problem behoben sein.Ich geh mal fix runter und sag es meinem fMH
Der bringt dann morgen mal was in Erfahrung
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Hab meinen heute auch mal wieder versucht aus dem Dornröschenschlaf zu erwecken.
Siehe da, er war einfach komplett tot
Standzeit war jetzt ca. 5-6 Wochen. Hab jetzt natürlich ka, ob er schon nach 3en tot war.
Jetzt hängt er am Strom und vorhin konnte ich das Kätzchen schon wieder schnurren lassen.
Ich muss die Tage mal hier nachlesen, was der böse Übeltäter sein soll.
Grüße -
Hat mich jetzt nur einfach auch interessiert, weil ich auch mit dem Gedanken spiele mir nen Schalter einzubauen damit das Licht während der Fahrt leuchtet.
Finde es sinnfrei es immer leuchten zu lassen, da es bei Sonnenschein wirklich nicht sichtbar ist.
Und die Rennleitung muss man ja nicht verärgern, wenns nicht sein muss
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Also ich hab jetzt ne ganze Weile im Internet danach gesucht

Bin auf folgendes gestoßenAlles anzeigenInnenbeleuchtungen
Es gibt aber auch in den Fahrerkabinen (Lkw) oder Fahrgasträumen von Pkw angebrachte Zierleuchten, deren Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen gerichtet sind. Solche sind dann den Innenbeleuchtungen zuzuordnen, da sie nur die Fahrerkabine ausleuchten bzw. verzieren sollen. Diese, zumeist farbigen Lämpchen, bleiben während der Fahrt oftmals eingeschaltet, um ein heimisches Ambiente zu erzeugen oder weil es einfach gefällt. In diesem Zusammenhang kommt es dann immer wieder zu Anzeigenfertigungen oder Verwarnungsgeldangeboten wegen eines Verstoßes gegen § 49 a StVZO, da hierin eine unzulässige lichttechnische Einrichtung erkannt wird. Leider ist festzustellen, dass diesbezügliche Anzeigen auf Grund der wirklich komplizierten Rechtslage auf Fehlinterpretationen der gesetzlichen Vorschriften beruhen und somit oftmals rechtsfehlerhaft oder sogar ungerechtfertigt sind. Einschlägige Vorschrift ist dann § 30 StVZO. Tatbestandlich wäre hier nämlich nachzuweisen, dass durch den Anbau und die Verwendung der Innenbeleuchtung zu Zeiten, in denen Beleuchtung erforderlich ist (§ 17 StVO), die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr, beispielsweise durch Blendungen oder Spiegelungen erhöht ist (Gefahrenerhöhung). Wobei dann auch ein Erlöschen der Betriebserlaubnis i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO vorliegt. Tatbestandsmäßig wäre auch eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Hier läge dann ein einschlägiger Verstoß gegen § 1 StVO vor.Im Gegensatz zu denen in § 49 a StVZO genannten lichttechnischen Einrichtungen, dienen Innenbeleuchtungen der Beleuchtung der Fahrerkabine und sind somit nicht für das Signalbild verantwortlich. Hierbei dürfen die Lichtaustrittsöffnungen jedoch nicht unmittelbar nach Außen gerichtet sein, da dadurch das Signalbild beeinträchtigt werden kann und nach allgemeiner Rechtsmeinung damit eine unzulässige lichttechnische Einrichtung i. S. d. § 49 a StVZO vorliegt.
Da, wie bereits festgestellt, bezüglich der Innenbeleuchtungen an anderen Kfz als KOM keine expliziten Vorschriften erlassen wurden, sind für Innenbeleuchtungen weder bestimmte Farben, noch eine Mindest- oder Maximalleuchtkraft oder bestimmte Arten der Leuchtmittel vorgeschrieben. Ebenso ist nicht vorgeschrieben, dass Innenbeleuchtungen während der Fahrt auszuschalten sind. Der Kraftfahrer darf jedoch durch eingeschaltete Innenbeleuchtungen in seiner Sicht, beispielsweise durch Blendungen oder Spiegelungen, nicht beeinträchtigt werden und die Leuchtkraft darf das Signalbild des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen. Die Zulässigkeit der Innenbeleuchtung lässt sich somit nur aus § 30 StVZO ableiten. Als Auffangtatbestand kann nur § 23 StVO herangezogen werden. Wenn auf eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erkannt wird, dann liegt neben einen tateinheitlichen Verstoß gegen § 30 StVZO, ebenfalls ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Rechtsfolge ist dann ein Bußgeld von 50 € und 3 Punkte. Die Gefahrenerhöhung ist jedoch anhand des bestimmten Einzelfalls zu begründen.
Fazit:
Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen.Nachlesbar hier im vierten Post unten.
Wenn ich das richtig verstehe, dann ist es wie ichs bereits in #133 gesagt habe.
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Ich will ja keinem den Spass verderben (bastle selbst gerne), aber das die Fussraumbeleuchtung auch beim fahren leuchtet ist illegal
Überlegt Euch am besten noch einen Geheimschalter den Ihr kurz vor der Polizeikontrolle betätigen könnt.
Also meines Wissens nach ist es nicht illegal, solange niemand aus dem Innenraum heraus geblendet wird.
Und das halte ich bei einer Fußraumbeleuchtung doch sehr abwägig.
Wenn du dir jetzt dein Amaturenbrett mit weißen LEDs vollknallst die rausleuchten, dann ist das wieder ne andere Geschichte.
Sonst dürfte BMW ja auch keine ambiente Beleuchtung verbauen.
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