Ne, den Test gibt es leider noch nicht. In keiner mir bekannten Zeitschrift aus In und Ausland.
Beiträge von Detlef
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Solange der Fiat gegen den G131 getestet oder verglichen wird, kann mich das nicht interessieren. Preis bereinigt muss der Fiat gegen den G160 antreten müssen und dann schauen wir mal weiter....
Gegen den G160 hat er nur einen kleinen Drehmomentvorteil. Ob er diesen gegen den leichteren G160 überhaupt nutzen kann, steht auch noch in den Sternen.
Das wäre mal ein Test.
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Der Skyactiv Motor ist zur schnelleren/besseren Erhitzung der Lambda in der Zündung auf spät gestellt. Verzichtet man zugunsten einer langsamener Erhitzung, kommt alleine schon durch mehr Vorzündung etwas mehr Leistung raus. Ich traue einem 2.0 Liter durch MAP Programmierung bis zu 15 PS zusätzlich zu. Mehr aber auf keinen Fall ohne zusätzliche Maßnahmen an der Hardware.
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Mit dem Fußgängerschutz gibt es sogar Märchen von Fahrzeugherstellern.
Es gibt einen großen Europäischen Hersteller der bei einem Modell statt der bis dato verbauten vorderen Haubenlifter wieder eine Motorhaubenaufstellstange (was für ein Wort) einführte mit Begründung Fußgängerschutz. Es war jedoch rein aus Kostengründen als Einsparpontenzial. Kurz danach waren wieder die Haubenlifter drin, weil die anderen baugleichen Fahrzeuge auch nicht auf "Stange" geändert wurden und somit der Hersteller in Erklärungsnot geraten ist.Heute wird mir auch viel zu viel über TÜV Eintragungen für jeden Mist besprochen. In Wirklichkeit weiss Rechts nicht was Links macht. Habe schon mal persönlich mit einem EU Schreiben den TÜV auf Eintragung gezwungen. Seit dem schaue ich mir immer erst deutsches Recht und EU Recht zu einer Sache an und ziehe dann meinen Vorteil.
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Von 2013
Habe ich nur hier hinein kopiert. War keine Anfrage von mir.
Aber hier gibt es die Infos -
Hier mal eine DEKRA Stellungsnahme
Sehr geehrter Herr xxxxxx,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Im Fall einer Domstrebe ist die Frage zu klären, ob durch die Verwendung
der Strebe "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist".
(§19(2) StVZO)Dies ist nach sachverständiger Auffassung bei den im Zubehörhandel zu
erwerbenden Domstreben in der Regel nicht der Fall (es sei denn, der
Fz-Hersteller untersagt explizit die Verwendung von Domstreben). Daher
ist für eine handelsübliche geschraubte Domstrebe kein Prüfzeugnis
(ABE, Teilegutachten) erforderlich, die Notwendigkeit einer Abnahme
ist nicht gegeben.Wenn durch Umbauten oder durch Schweißarbeiten an der Karosserie
deren Strukturfestigkeit nachteilig verändert wird, kann man von der
o.g. Gefährdung ausgehen. Eine Abnahme kann dann nur durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.Es kommt bezüglich der Beurteilung der Zulässigkeit allerdings immer
auf den konkreten Einzelfall an.Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, vor der Änderung Rücksprache beim
Fahrzeughersteller oder mit einem "amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" zu halten.Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme -
Da solltest Du mal IL befragen, denn das ist Unsinn.
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Hier Beispiele. Preise musst Du selber raussuchen.
http://www.roadster-nc.com/201…ter-nd-front-bracing.html -
Domstreben sind immer legal, selbst selbstgebastelte.
Ist keine bauartbedingte Änderung. -
Geht heute Abend schön essen miteinander. Am besten an der Tanke
