Beiträge von Detlef

    Solange der Fiat gegen den G131 getestet oder verglichen wird, kann mich das nicht interessieren. Preis bereinigt muss der Fiat gegen den G160 antreten müssen und dann schauen wir mal weiter....
    Gegen den G160 hat er nur einen kleinen Drehmomentvorteil. Ob er diesen gegen den leichteren G160 überhaupt nutzen kann, steht auch noch in den Sternen.
    Das wäre mal ein Test. :P

    Der Skyactiv Motor ist zur schnelleren/besseren Erhitzung der Lambda in der Zündung auf spät gestellt. Verzichtet man zugunsten einer langsamener Erhitzung, kommt alleine schon durch mehr Vorzündung etwas mehr Leistung raus. Ich traue einem 2.0 Liter durch MAP Programmierung bis zu 15 PS zusätzlich zu. Mehr aber auf keinen Fall ohne zusätzliche Maßnahmen an der Hardware.

    Mit dem Fußgängerschutz gibt es sogar Märchen von Fahrzeugherstellern.
    Es gibt einen großen Europäischen Hersteller der bei einem Modell statt der bis dato verbauten vorderen Haubenlifter wieder eine Motorhaubenaufstellstange (was für ein Wort) einführte mit Begründung Fußgängerschutz. Es war jedoch rein aus Kostengründen als Einsparpontenzial. Kurz danach waren wieder die Haubenlifter drin, weil die anderen baugleichen Fahrzeuge auch nicht auf "Stange" geändert wurden und somit der Hersteller in Erklärungsnot geraten ist.


    Heute wird mir auch viel zu viel über TÜV Eintragungen für jeden Mist besprochen. In Wirklichkeit weiss Rechts nicht was Links macht. Habe schon mal persönlich mit einem EU Schreiben den TÜV auf Eintragung gezwungen. Seit dem schaue ich mir immer erst deutsches Recht und EU Recht zu einer Sache an und ziehe dann meinen Vorteil.

    Hier mal eine DEKRA Stellungsnahme


    Sehr geehrter Herr xxxxxx,


    vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.


    Gerne antworten wir Ihnen:


    Im Fall einer Domstrebe ist die Frage zu klären, ob durch die Verwendung
    der Strebe "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist".
    (§19(2) StVZO)


    Dies ist nach sachverständiger Auffassung bei den im Zubehörhandel zu
    erwerbenden Domstreben in der Regel nicht der Fall (es sei denn, der
    Fz-Hersteller untersagt explizit die Verwendung von Domstreben). Daher
    ist für eine handelsübliche geschraubte Domstrebe kein Prüfzeugnis
    (ABE, Teilegutachten) erforderlich, die Notwendigkeit einer Abnahme
    ist nicht gegeben.


    Wenn durch Umbauten oder durch Schweißarbeiten an der Karosserie
    deren Strukturfestigkeit nachteilig verändert wird, kann man von der
    o.g. Gefährdung ausgehen. Eine Abnahme kann dann nur durch einen
    amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle
    für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.


    Es kommt bezüglich der Beurteilung der Zulässigkeit allerdings immer
    auf den konkreten Einzelfall an.


    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, vor der Änderung Rücksprache beim
    Fahrzeughersteller oder mit einem "amtlich anerkannten Sachverständigen
    einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" zu halten.



    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme