Lol 

Genau, ...
Wenn das Fähnchen nicht höher als 1,50 m über der Straße baumelte, war die Aktion nicht nur nett und cool, sondern ist auch vorbildlich korrekt abgelaufen.
Auch wenn ich natürlich nicht live dabei war tat es das offensichtlich nicht.
Der Mixxer baut ja bekanntlich runde 1,20 m hoch, mit Leiter scheint das äußerste Ende der Ladung (also der Leiter) jedoch beinahe in doppelter Höhe zu schweben.
Und, es zählt ja nicht wie weit sich die untere Kante der Fahne über der Strasse befindet, sondern die Obere.
Denn:
Zitat:
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch ... Fahne, Schild, zylindrischen Körper.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden.
Das es bezieht sich hier nämlich eindeutig auf das äußerste Ende der Ladung.
Und da sich das äußerste Ende der Ladung annährend auf doppelter Mixxer-Höhe befand, und somit auch der Aufhängepunkt des Sicherungsmittels (Fahne, Schild, zylindrischen Körper), war die Aktion alles andere als nett und cool, und schon gar nicht vorbildlich korrekt abgelaufen.
Aber:
Vom Gesetzestext mal abgesehen hätten es wohl viele, mich eingeschlossen, auch so gemacht. 