Beiträge von Grecco

    Stimmt genau und dann gilt dieser Absatz hier:


    „Ein weiterer Punkt ist die Anzahl der verbauten Positionsleuchten. Es dürfen normalerweise nur zwei Positionsleuchten angebracht sein. Insgesamt vier Positionsleuchten sind nur dann zulässig, wenn zwei davon in den Hauptscheinwerfern integriert sind.„


    Beim adaptiven Tagfahrlicht leuchtet im Normalbetrieb die Leuchte mit 100 Prozent Leuchtkraft. Wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird, dimmt sich das Tagfahrlicht auf Standlichtniveau ab und gilt rechtlich dann auch als solches.


    Quelle: https://www.tuefa-team.de/tagfahrlicht.php

    Das du es für vertretbar hälst, sagt aber nichts über die Legalität aus!

    Das hat er ja auch nicht behauptet.


    Wenn du zitierst, dann doch bitte vollständig.


    „Oder man fährt damit "schwarz", weil es dank des regelkonformen Verhaltens auch für jeden Fachkundigen (Rennleitung) legal aussieht und somit niemals beanstandet werden wird.
    Das halte ich (im Gegensatz zu den oben erwähnten LED-Leuchtmitteln) für vertretbar.„


    Da steht wenn man schwarz fährt, dann hält er das für vertretbar. ;)

    Grecco, brauchst jetzt nicht beleidigt sein.
    Ich denke, jeder der das Modul eingebaut hat, kennt die Einbauanleitung. Und hieraus einfach mal die LED Statusanzeige zu posten....sag mir bitte, wo ist hier die zusätzliche Mehrwertinformation?


    Ich like gerne, wenn mir auch Informationen angeboten werden, die auch weiterhelfen.

    um ein Like ging es mir nicht, habe extra „kleines Danke“ geschrieben.
    Beleidigt bin ich sicher auch nicht, sondern es ging mir nur darum das man versucht dir zu helfen und dafür Zeit investiert und bekommt dann so nee Antwort. Hättest ja z. B. so schreiben können: Danke, aber ich meinte dauerblinken und nicht dauerleuchten. Für mich kam da so rüber wie : Kannst du nicht richtig lesen?
    Und das finde ich unpassend wenn jemand einem helfen will! Wenn du es nicht so gemeint hast das ist es für mich gut und wir vergessen das.