Schön, dass Du zu realisieren beginnst, dass es im skizzierten Fall keinen Rechtsanspruch auf Aufklärung durch den verkaufenden und einbauenden Händler gibt.
Beiträge von BJ323F
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Du schreibst, dass der Händler Dich informieren müsse.
Dem ist nicht so. -
Finde ich schon unglücklich, dass es sich so ungleichmäßig abnutzt. Und dass kann nun wirklich nichts mit der Fahrweise zu tun haben.
...das ist bei Schwimmsattelbremsen normal.
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Da hätte sicher dann rein Rechtlich schon die Info erfolgen müssen... jetzt ist die Garantie weg...bla, bla, bla...
Nein.
Wie kommst Du darauf? -
Ihr verbaut nicht-originales Zubehör und meint, dass die Garantie, eine freiwillige Leistung von Mazda, bestehen bleibt, weil es beim Mazda-Händler verbaut wurde?
Lustig.
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davon ab, dass ich immernoch verwirrt bin bzgl. der Frage oben, weiß schon wer, ob die Werte auch für den neuen 2.0L passen?
Aufgrund fast gleicher Masse, gleicher Gewichtsverteilung und unveränderter Aufhängung m.E. ja.
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Gerne geschehen.

Geliked, jedoch den subtilen Hinweis übersehen?

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Gerne geschehen.

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Mazda kann es also immer noch. Der ND folgt seinen Vorgängern....

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Ich meine das, wo ich kurz vorm Scheitelpunkt im 2 Gang Gas gebe und mein Popometer Querbeschleunigung meldet. Bei Tempo 100 nahe am Grenzbereich, mache ich im öffentlichen Straßenverkehr nicht.
Wie süß.
Und dazu braucht's ein sauber eingestelltes Fahrwerk?
Ja.