Beiträge von Styrumer

    mit verlaub, das ist doch völlig daneben.


    wie ich oben bereits schrieb, die hersteller können festlegen, welche voraussetzungen / freigaben etc. das öl erfüllen muss, um in diesem fahrzeug eingesetzt werden zu können.
    einen bestimmten ölhersteller können sie nicht festlegen, also sind die angaben im handbuch immer nur empfehlungen.
    somit kann der fMH diese auch nicht einfordern.
    könnte der hersteller das zwingend vorschreiben, müßte er sicherstellen, dass exakt dieses öl überall auf der welt, wenn nötig im zugriff ist. und genau das kann er gar nicht, wie soll das gehen?


    ich beschreibe mal kurz einen fall aus meiner motorradwelt
    bei der markteinführung der wassergekühlten R1200GS LC hat BMW in den Unterlagen immer ein Öl ( Castrol Power 1 Racing 4T 5W-40 4 x 1 L vollsyn 4-Takt Motorradöl ) empfohlen, bzw bei den änfänglichen kupplungstrenn problemen die werkstätten daraufhingewiesen, exakt dieses öl einzusetzen.
    ich habe dann bei einer späteren inspektion ein entsprechendes Motul Öl mitgebracht, da gab es dann auch diskussionen. daraufhin habe ich mit motul telefoniert, hier wurde meine meinung klar bestätigt.
    der händler hatte dann kurz mit bmw telefoniert und siehe da, kein problem, öl entspricht ja "unseren" vorgaben.


    später hat sich dann bmw von seinem öllieferanten castrol getrennt und plötzlich war dann das neue bmw advance öl ( vom neuen ölpartner Shell ) das "empfohlene" öl


    es geht hier nur darum, eine hohe marge in den werkstätten zu generieren. dort wird fassware eingesetzt, die in der regel weniger als 6,--€ der liter kostet
    mein händler besteht allerdings darauf, dass es immer original verschlossene gebinde sind, diese bedingung erfülle ich gern - er selbst setzt zb ausschließlich liqui moly öl ein
    interessant ist hier auch, dass das castrol öl nach der bmw trennung am markt erheblich preiswerter wurde, weshalb ich es somit bis heute weiter benutze und immer zur inspektion mitbringe
    das wird auf dem auftrag entsprechend vermerkt und gut ist das.
    genauso werde ich das auch bei der ersten inspektion meinees mx machen.


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    gerade bei meinem geschaut
    tatsächlich so sieht es auch bei mir aus
    der hintere bügel ist ist exakt so sichtbar


    auch bei mir liegt die verdeckvorderkante press an den bügelverkleidungen an
    erst wenn ich hinten „nachdrücke“ entsteht ein ca 5mm spalt
    habe ich heute beim fmh bemängelt mit der bitte das nachhaltig abzustellen ;)

    ich gehe auch davon aus dass sie nicht durchbrechen werde, möchte aber nicht auf rost sitzen
    ich gehe jetzt auch nicht explzit auf die suche...
    hier liegt aber ein ganz offensichtlicher mangel vor ( ez vor gerade 4 wochen ) und dieser gehört meiner meinung nach abgestellt - was mein fmh übrigens auch so sieht!
    sollte mazda neue sitzgestelle genehmigen, werden diese definitiv nicht mehr rosten, da ich sie dann vor dem einbau entsprechend behandeln lasse
    das ist ist mir mein mx5 wert

    zu diesem thema würde ich gern folgendes bemerken


    ein hersteller kann lediglich die technischen bedingungen ( viskosität etc ) verbindlich machen, aber keinen bestimmten hersteller
    das ist definitiv nur eine empfehlung
    wenn das mitgebrachte öl nachweisbar diesen vorgaben entspricht und sich das öl in einem neuen, ungeöffneten gebinde befindet, kann der fmh dieses überhaupt nicht verweigern
    natürlich sollte man das vorab abstimmen
    sollte der fmh darauf bestehen, dass bei ihm nur oem mazdaöl eingefüllt wird zu einem völlig überzigenen preis, wäre das für mich anlass, mein fzg dort nicht mehr zur wartung zu bringen
    natürlich ist es nur gerecht, wenn er das was er einfüllen soll entsprechend auf der rechnung/auftrag festhällt