Beiträge von TTempodrom

    Um es kurz zu machen. Du hast nur preis gegeben (ist weniger zum aufzählen)
    1: Du warst bei Ahnungslosen Reifenhändler
    2: Es gibt ein Gutachten für G160 mit drei Reifengrößen inkl. 205/50 16



    Zaubere dir aus diesen Infos mal die passende Antwort zusammen. Ist so ähnlich wie "morgen wird es regnen"

    Dann hätte ein einfaches: "Ich brauch mehr input" in Deinem Beitrag doch gereicht, aber zu schreiben: Ich möge doch genauer lesen und nicht immer Andere die Arbeit machen lassen".
    Na ja , für mich ist das Thema jetzt durch: Ich werde jetzt entweder die 195er auf 16 Zoll ordern, oder swappe doch auf die 17 Zoll mit 205/45 .

    @TTempodrom einfach mal das Gutachten lesen. Dort stehen die Auflagen drin und sind spätestens beim zweiten Lesen auch verständlich.


    Nicht immer andere die Arbeit machen lassen ;) .

    Du kannst mir glauben, ich hab das Gutachten bestimmt fünf mal gelesen; 2 mal sogar mit dem Reifenhändler zusammen.Und der war letztendlich auch überfragt und musste sich mit dem TÜV kurzschließen.
    By the way: Wofür, wenn nicht auch zum Fragen stellen, ist Deiner Meinung nach dieses Forum da ? :?:

    Doch, genau das steht in der ABE.
    Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
    The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

    Genau das scheint der Kanckpunkt zu sein : Denn genau dieser Passus steht in der mir vorliegenden ABE nicht!
    Es steht drin: "Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE dieses Rades eine Freistellung von der Pflicht zur Berrichtigung der Fahrzeugpapiere enthält".
    Und diese Freistellung kann ich jedenfalls in der ABE nicht finden.
    Noch mal zum Erlöschen der ABE bei Serienänderungen: Das ist mir schon klar und war auch nicht Gegenstand meiner Frage.
    Und: Es geht tatsächlich um den G160, alles Serie.


    Der Reifenhändler , der mich gestern nochmal zurückgerufen hatte, sagte mir jedenfalls, daß nach Rücksprache mit dem TÜV Prüfer, diese Kombi sei ohne Eintragung nicht möglich, auch wenn diese Rad/Reifenkombi in der ABE aufgelistet sei.
    So wird aus einem einfachen Winterräderkauf schon eine nervige Sache. Ich habe eigentlich auch nichts dagegen die 195/50/16 zu fahren, aber die Reifenauswahl in dieser Größe beschränkt sich fast nur auf ältere Reifengenerationen. Und wenn ich schon einen Tausi ausgeben, möchte ich eigentlich die neuesten Reifenentwicklungen mitnehmen.
    Grüße
    TTempodrom

    Moinsen,
    ich war heute beim Reifenhändler zwecks Winterkompletträder.
    Ich hab mir wieder die Rial Milano 6,5x 16 ausgesucht. In der ABE zu dieser Felge sind für den G160 3 Reifengrößen ohne Auflagen freigegeben. U. A. : 205/50 R 16. Der Mitarbeiter, (der sonst immer schon durch Ahnungslosigkeit auffiel), meinte, daß ich diese Reifengröße trotzdem nur fahren dürfte, wenn sie von Mazda freigegeben ist!! Das ist doch Quatsch, oder ?
    Ich meine, wofür stehts denn in der ABE drin.
    Er wollte jetzt nochmal mit dem Chef sprechen.
    Gibt es belastbare Meinungen dazu?


    Danke

    OK. , vielen Dank, wer lesen kann ist klar im Vorteil ;) . Hab jetzt selber im COC nachgeschaut. Hatte mir nur auch Gedanken gemacht, weil es sich ja um eine Zubehörfelge mit ABE handeln würde, in der alle Motorisierungen angegeben sein müssten.


    Grüße


    TTempodrom

    Moinsen,
    Da nun demnächst Winterräder für den ND ranmüssen: Darf ich die 195/50 16 Zoll Räder des G130 auf meinem MX fahren?
    Im Konfigurator bekannter Onlinehändler haben viele 16 Zoll-Felgen nur ne ABE für die 1500er Ausführung.


    Grüße


    TTempodrom

    War ich gestern schon kurz. Wie eigentlich meistens: Im Augenblick keine Zeit , um mal kurz raufzuschauen, aber wir können einen Termin machen. Allerdings ist die Wekstatt zur Zeit bis Mitte Juli dicht X(
    Ich werde mich demnächst dann mal mit dem Mazda Servicepartner kurzschließen, der auch immer meinen NC gewartet hat. Der hat allerdings keine Mazda Neuwagenvertretung mehr, deshalb habe ich den ND dann hier in KI gekauft. Aber autorisierter Servicepartner isser noch und deshalb kann er dann ja auch die Garantiefälle abwickeln. :)
    Greets

    Und wenn ich mich nun auch nicht irre oder wirr bin, dann muss man nicht länger gedrückt halten sondern der Taster ist zweistufig. Meine Fenster fahren auch beide komplett runter, wenn ich beide Taster direkt und nur ganz kurz bis zur 2. "Raste" durchdrücke.

    Es ging ja auch darum, wenn ich nur auf der Fahrerseite den Taster bis zur 2. Raste drücke, daß dann auch das Beifahrefenster bis etwa zur Hälfte mitgeöffnet wird.