Beiträge von Martin_C32

    Hi! Ich warte darauf, dass mal jemand in meiner Nähe die Friedrich-Anlage verbaut. Auf Deinem Profilbild ist ein L zu erkennen also wohl wieder nichts. ^^ OZ sind schonmal cool aber 18" hat gegenüber 17" eine schlechtere Beschleunigung (vermutlich trotzdem noch besser als Serie). Bin gespannt, was Du berichtest!


    Grüße
    Martin

    )Der werte Herr Sachverständige war mir zudem so wohl gesonnen das er mir dann auch den nicht vorhandenen Heckspoiler und den ebenfalls nicht vorhandene Heckschürze(n) (spoiler) gleich miteingetragen hat.

    Ziemlich sicher ist das so dann nicht erlaubt. Ist ja auch nachvollziehbar, denn wenn die Teile die Fahreigenschaften massiv beeinflussen würden wären sie ggf. nur zusammen oder gar nicht eintragbar. Ob das jemals jemanden interessiert steht auf einem anderen Blatt. Ist das schon ironisch, wie TÜV-Menschen einem "helfen".
    Ich habe bei einem meiner Motorräder eine Bremse "Magura" eingetragen. Ich weiß, dass sie gut ist, sie kommt von einem Wettbewerbsmotorrad. Es ist aber unmöglich nachzuweisen, dass das jetzt die Bremse ist die eingetragen wurde. Wenn mich also mal ein Jurist kontrollieren sollte hätte ich vermutlich ein Problem ;)


    Grüße
    Martin

    Da hört man m.E. fast nichts vom Motor/Auspuff und ich hatte teilweise schon bissi Drehzahl auch wenn das Tempo extrem niedrig war.

    Externer Inhalt m.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Hallo,
    kann man den Sound des Enhancers eigentlich verstärken? Mein Problem ist, dass ich die Drehzahl mit dem bestehenden Motor-Sound (der von der Lüftung übertönt wird) nicht einschätzen kann. Meine Umwelt will ich eigentlich garnicht damit belästigen.
    Ich habe eine App gefunden, die per OBD-Adapter drehzahlabhängig Sound produzieren soll. Die funktioniert nur leider garnicht... :thumbdown:


    Grüße
    Martin

    Bei mir passt die Fahrerseite perfekt, die Beifahrerseite bekomme ich nicht hin. Mit etwas Glück finde ich eine Position, wo es nicht ganz so hart scheppert (weder oben noch unten am Anschlag passt). Dann ziehe ich die Schrauben handfest. Manchmal passt es dann immernoch. Spätestens aber wenn ich die Schrauben dann mit dem Schlüssel anziehen ist es als würde die Gurtschließe in der Tür klemmen. Ich habe die beiden Bushings schon getauscht, an denen liegt es nicht.


    Grüße
    Martin

    Ich suche noch einen Handyhalter zum selbst drucken. Am besten wäre einer in den man das Handy einfach von oben einschieben kann und wo das Kabel im Halter fixiert ist. Das ist der Nachteil bei den Androids, dass es aufgrund der Vielfalt kein Standarddesign gibt. einen Handyhalter mit dem MX5-Getränkehalter zu verheiraten wäre kein Problem.


    Grüße
    Martin

    War klar dass das kommt. Jedoch unterliegst du dem typischen Irrtum.


    Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall §19 (3) StVZO.

    Das angebaute Teil hat doch keine Betriebserlaubnis, DAS ist der Knackpunkt! Ob durch einen Produktionsfehler, Alterung oder böse Absicht ist Wurst. Oder glaubst Du allen Ernstes bei einer Kontrolle hilft das Zauberwort "das habe ich aber genau so gekauft"?
    Die Konsequenzen für einen Hersteller der ein Produkt als "mit ABE" verkauft, das aber dem Gutachten nicht entspricht stehen wie gesagt auf einem anderen Blatt.
    Ich habe auf einem meiner Motorräder eine Auspuffanlage eingetragen, die meinen Namen trägt. Die Illusion, dass mir das Narrenfreiheit geben würde habe ich aber nicht.

    Nicht mit ABE oder EG-Genehmigung, wenn man das Teil ordnungsgemäß eingebaut hat.
    Zumindest nicht rechtmäßig.

    Das ist genau der Irrtum auf den hier die ganze Zeit hingewiesen wird. Wenn das Auto lauter ist als zulässig dann kann es eingesackt werden. Dass Du ggf. den Hersteller zur Rechenschaft ziehen kannst wenn er Dir ein fehlerhaftes Produkt verkauft hat steht auf einem anderen Blatt. Halter bist Du und damit verantwortlich.