Nicht mit ABE oder EG-Genehmigung, wenn man das Teil ordnungsgemäß eingebaut hat.
Zumindest nicht rechtmäßig.
Das ist genau der Irrtum auf den hier die ganze Zeit hingewiesen wird. Wenn das Auto lauter ist als zulässig dann kann es eingesackt werden. Dass Du ggf. den Hersteller zur Rechenschaft ziehen kannst wenn er Dir ein fehlerhaftes Produkt verkauft hat steht auf einem anderen Blatt. Halter bist Du und damit verantwortlich.