SMS-Schreiben mit Smartphone in Halterung während der Fahrt?
§ 23 Abs. 1a Satz 1 StVO:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und 2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehenerfolgt oder erforderlich ist."
Wer SMS schreibt, bedarf mehr als nur einer kurzen, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepassten Blickzuwendung zum Gerät. Es kommt auch nicht darauf an, ob ein Betroffener ein so toller Multi-Tasker ist, dass er nicht abgelenkt wird. Entscheidend ist der Durchschnittsbenutzer.
Damit dürfte klar sein, dass SMS-Schreiben während der Fahrt verboten ist.
Ich würde es nicht ausprobieren. Ob man es dem Betroffenen beweisen kann, ist wieder eine andere Frage.
LG Stefan