Beiträge von ramm

    Kaum gerufen, kommt die Antwort: Richtig ist, dass bei der Rückabwicklung die gefahrenen KM berücksichtigt werden. Es ist schließlich Geld ? wert, dass du mit dem Auto von A nach B gekommen bist- oder auch einfach nur Spaß ? hattest.


    Allerdings werden auch die Verwendungen, die du gemacht hast (zB Winterreifen, Zulassung, Zubehör…) erstattet UND der fmh muss die Nutzungen, die er aus dem Kaufpreis gezogen hat, rausgeben. Sprich er muss dir knapp 5% Zinsen zahlen, seitdem er die Kohle bekommen hat.


    Wenn das immer noch nicht interessant für dich ist, kannst du auch wählen, eine Preisminderung zu wählen. Die juristisch richtige Berechnung ist relativ kompliziert. Sie soll auch berücksichtigen, ob jemand ein Schnäppchen gemacht hat oder über den Tisch gezogen wurde. Da braucht man auf jeden Fall einen guten Sachverständigen - dessen Kosten auch der Händler erstatten muss.


    Das wird also eine ziemlich teure Sache für den Händler. Wenn du (oder ein Anwalt für dich- ich kenne da einen ?)ihm das klar macht, lässt er sich vielleicht auch so auf eine ordentliche Minderung ein.


    Hth

    IMHO stellt sich deine Zulassungsstelle sehr kleinlich an. Nummernschilder sind abgegeben, für die Papiere sollte dann eine eidesstattliche Versicherung ausreichen, um abzumelden. Eine Mitteilung an die Polizei kann auch nicht schaden- im Moment sehe allerdings noch keine Straftat, da du ja die volle Kohle erhalten hast. Vor diesem Hintergrund würde mich allerdings nicht wundern, wenn da auch Blüten bei wahren.

    ALSO: Ich fange mit der Juristen-Standardantwort 1.0 an: Es kommt drauf an.



    Ist es ein selbstverschuldeter Unfall und sprechen wir über die (Voll-)Kaskoversicherung oder ist er fremdverschuldet und geht es um die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.



    Im erstgenannten Fall ist der Inhalt des Versicherungsschutzes vertraglich geregelt und daher sehr unterschiedlich (wie zB bezüglich der Frage der Werkstattwahl). Hier dürfte aber tatsächlich in den allermeisten Fällen ein Problem (=Leistungsfreiheit der Versicherung) bestehen. Das müsste man dann im Einzelfall prüfen.



    Anders bei Fremdverschulden. Hier ist der Inhalt gesetzlich definiert und die Versicherung muss den Schaden vollständig ersetzen (auch wenn mich nicht wundern würde, wenn sich versucht, sich hierüber rauszureden…) – es sei denn, die LED haben eine Rolle bei der Unfallentstehung gespielt. Dann käme man zu einer Haftungsquote (ähnlich wie bei zu schnell vs. Vorfahrtsverletzung). Den Beweis, dass die LED eine Rolle gespielt haben, muss auch wirklich der Unfallgegner bringen.



    @Lucifer Morningstar hat also Recht.

    Die Roller sind Kraftfahrzeuge für die der Halter haftet und zwar unabhängig von einem Verschulden. Über das Kennzeichen kommt man auch an die Versicherung. Dann muss man „nur“ noch beweisen, dass es auch so war. Ich kann gerne helfen.