Auch sehe ich die neuen Datenschutzbestimmungen für diesen Fall (u.a.) noch im teils ungeklärten Licht, da sie auf europäischer Grundlage bestehen, eigentlich für alle europäischen Länder gelten, aber nicht überall identisch umgesetzt werden.
In manchen Ländern darf man (muss im Zweifel einen Unfallgegner aber darüber informieren) .... In anderen wird man "fast gesteinigt".
Richtig. Und die Deutschen heben sich natürlich mal wieder mit einer besonders strengen Handhabung hervor. Wenn das mal vor den EuGH kommt, wird das wohl kaum halten. Das dauert aber natürlich noch lange und nur wenige Richter haben Mumm, das dort vorzulegen.