Beiträge von ramm

    Frage an den Anwalt ramm

    Wie sieht das dann eigentlich rechtlich aus. Muss man sich zurückzwingen lassen, wenn man die Engstelle schon zur Hälfte oder mehr passiert hat?

    Wie so oft gibt es kein schzwarz-weiß. Grundsätzlich muss der, auf dessen Seite das Hindernis ist, Vorfahrt achten. Ist die gesamte Engstelle nicht einsehbar, wird es schwierig (habe so etwas Ähnliches in unserer Straße mit parkenden Kindergarteneltern). Dann greift natürlich auch § 1 StVO, das allgemeine Rücksichnahmegebot, das auch ein Bestehen auf ein Vorfahrtsrecht verbietet. Sollte so etwas bei Gericht landen, kommt es daher wirklich auf die Laune des Richters an.

    Hm. Dass Spiele auf dem Auto-Display gespielt oder Videos gezeigt werden können, finde ich nicht gut. Mehr als eine WiFi-Verbindung zu CarPlay, wie man sie mit den heutigen Adaptern herstellen kann, bzw. in den neuen Modellen ab Werk hat, finde ich ausreichend.

    Ich habe mir den Mini zugelegt und bin begeistert. Da erst klein ist, liegt er mit einem sehr kurzen Kabel gut vor den USB-Anschlüssen. Die Verbindung baut sich gut auf, benötigt allerdings manchmal etwas Zeit. Wenn man schon beim losfahren das Navi benötigt, sollte man wohl die erste Orientierung noch vom Handy nehmen. Wenn die Verbindung steht, funzt es zuverlässig tadellos. Ich bin mit 3 Stunden Zwischenstop ca 1,5 Stunden gefahren mit Navi und Spotify-Stream. Der Akku hatte dann immer noch knapp 70%. Für sehr lange Fahrten werde ich daher ein Ladekabel für den Zigarettenanzünder bereit halten.

    Nach meinem Kenntnisstand (ich bin ja Versicherungsonkel):

    Ist Werkstattbindung mit der Versicherung vereinbart und du dir eine eigene Werkstatt nimmst zahlst du lediglich 10 % oder 15 % der Kosten selbst. Natürlich weiß ich nicht ob es bei deiner Versicherung auch so ist.....

    VORSICHT!!! Hier gibt es unterschiedliche Modelle. Meist funktioniert es, dass man lediglich den Differenzbetrag zwischen den Kosten der gewählten Werkstatt und der von der Versicherung gewählten Werkstatt zahlt. Ich habe aber auch schon erlebt, dass die in ihre Versicherungsbedingungen geschrieben hatten, dass sie bei eigener Wahl NIX zahlen mussten. Ob das letztlich gerichtlich Stand halten würde, wage ich zwar zu bezweifeln; aber man hat zumindest erstmal das Theater - auch mit der Werkstatt.

    Der „Forumsjurist“ wäre übrigens ramm , falls er es sonst hier nicht liest ?

    Danke, hatte es tatsächlich nicht gesehen.


    Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Werkstatt zustande. In der Regel ist es auch kein Problem, doch zu einer (Vertrags-)Werkstatt des eigenen Vertrauens zu gehen. Die Versicherung zahlt dann die Differenz der Kosten zwar nicht; viele Werkstätten zeigen sich da aber kulant ;) und freuen sich auch dann über den Auftrag.


    Tatsächlich rate ich aber dringend von der Vereinbarung einer Werkstattbindung ab. Ich möchte selbst entscheiden, wem ich mein Auto anvertraue - und das ist bestimmt nicht eine Werkstatt, die als "Mengenrabatt" für die Beauftragung durch die Versicherungen zu Dumpingpreisen arbeiten muss und daher unter extremem Kostendruck steht. So groß kann der Unterschied zur freien Werstattwahl gar nicht sein, dass ich darauf verzichten würde - und hoch ist er ja tatsächlich nicht.