Verkauft. Kann gerne geschlossen werden. Danke ![]()
Beiträge von Sola091
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Bin ich der einzige, der diesen ganzen Thread hier sonderbar findet?
Wenn es nicht 5 Tage zu spät wäre, würde ich an einen April-Scherz denken.maces kauft ein 8 Jahres altes Fahrzeug das 2 Jahre im Besitz des Vorbesitzers war und möchte jetzt Ansprüche gegenüber den seinerzeit verkaufenden Händler geltend machen? Weder er noch der Vorbesitzer haben den Schaden gesehen, oder gar geltend gemacht und jetzt soll der Händler dafür haften?
Geht's noch?
Aber das bringt mich gerade auf eine Idee! Vielleicht sollte ich die Hebamme die mich damals entbunden hat wegen Körperverletzung anzeigen, weil sie mir auf den Po geschlagen hat!

Der Ersteller hat einen falschen Ansatz angefragt - wundert mich eher weniger.
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Zur Aufklärung und eventuell findest du in dem verwendeten Muster einen Ansatzpunkt. Ggf. ist der Punkt von MXrider der Entscheidende für dich.
bwm Jeder Punkt enthält etwas Wahrheit.
Grundsätzlich gilt bei B2C-Geschäften eine Gewährleistungsdauer von derzeit 2 Jahren (§ 438 I Nr. 3 BGB). Kann bei gebrauchten Fahrzeugen verkürzt werden (§ 476 II BGB). Richtig, Beweislastumkehr bis zu einem Jahr (§ 477 I BGB).
Sebastian S. Bei C2C-Geschäften gilt grundsätzlich die gleiche Gewährleistungsdauer (keine Garantie). Hier gibt es keine Beweislastumkehr, da es kein Verbrauchsgüterkauf ist. MXrider Das Richtige ist gemeint, es muss aktiv ausgeschlossen werden.
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Bei wem (Händler/Privat? Nicht der konkrete Name) hast du zu welchem Zeitpunkt dieses Fahrzeug gekauft?
Sind besondere Vermerke zu dem Zustand des Fahrzeugs und zur Dauer der Gewährleistung im Kaufvertrag gemacht worden?
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Gewährleistung hast du ohnehin. Die Beweislast läge bei Kauf im letzten Oktober dann beim Händler. Also du wirst höchstwahrscheinlich der Letzte sein, der den Schaden zahlen muss. Alles Gute.
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Hallo, kurze Frage:
Das Mazda Logo vorne auf der Motorhaube.
Wenn ich das tauschen möchte, durch ein schwarzes Pendant - wie ist das befestigt?
Nur geklebt, also vorsichtig hoch drücken?
Oder gibt's was anderes zu beachten?
Danke!
Wie Ronotto beschreibt (das mit den Sicherungen kann ich aber nicht sicher bestätigen - ging jedenfalls easy). G184 EZ 07/21
Auf dem Bild ist links das originale Emblem.
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Einmal frontal. 2 sind für mich ohne erkennbare Makel. Eine Felge hat einen Steinschlag im dunkelgrauen Bereich. Eine Felge hat 2 Abnutzungsspuren (vom Reifenabziehen) am Felgenrand und einen Steinschlag.
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Was hast du mit der Kreide gemacht?
Die Markierungen HR, HL, VR & VL?
Wohl den Markennamen seiner Reifen, hier "Michelin", in weiß hervorgehoben.
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Danke

Ich bin mindestens so neugierig wie du.
lassen wir uns überraschen (obwohl mir schon seit längerer Zeit ein Gesamtkonzept im Kopf schwebt) -
Gehen der Der Dreh drück Schalter und der kleine Lautstärke Regler raus, das Chrom würde ich sehr gerne schwarz haben
Ja.
Hier ein paar Bilder, die dir an der ein oder anderen Stelle helfen dürften.
Der kleine Regler wird ähnlich wie bei den Lüftungsdüsen abgenommen. Erst die schwarze Kappe hebeln, dann das Chromteil.
Der große Regler ist insgesamt deutlich aufwendiger. Auch hier kannst du oben die schwarze kappe hebeln.
Erst müssen genug Tasten raus, damit der Regler frei wird. Dann der kleine Sprengring ab. Danach das innere (schwarze) und das äußere (chrom) Teil auseinanderhebeln (aus meiner Sicht der schwierigste Part).