Grüßt euch,
Will euch die Party ja nicht vermiesen, aber die Reflektoren neben dem Kennzeichen haben offiziell wohl keinen Wert. Wenn ich Paragraph 53 StVZO richtig verstehe müssen Reflektoren nämlich so angebracht sein, dass sie maximal 40cm vom äußersten Rand des Fahrzeugs entfernt sind. Das dürfte neben dem Kennzeichen nicht gegeben sein.
Hier unter Absatz 4 nachzulesen: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/…l_nrw.cgi?xid=4922291,117
Funktionieren tun sie ja trotzdem mehr oder weniger, also wohl besser als keine in einer reellen Parksituation. Man könnte aber wahrscheinlich trotzdem von TÜV oder Polizei dafür belangt werden.
Bin selber noch am überlegen wie ich es mache wenn meine Leuchten irgendwann ankommen
Wäre ein Fan vom Look ohne Reflektoren aber jedes Mal das Warndreieck aufstellen zu müssen wenn ich mal doch nicht in der Garage parke wäre auch nervig 
Gibts eigentlich ein ungefähres Bestelldatum bei dem ihr zwischenzeitlich mit der Auslieferung angekommen seid? Kugelfisch