Beiträge von MHMX-5

    Am Mitteltunnel könnte man sicher noch dämmen. Unter der Mittelkonsole. Da schaut einen auch viel nacktes Blech an.

    Derlei Aktionen kommen aber für mich nicht in Frage. Ich finde, dass Auto so gut wie es ist. Gerade, weil Mazda nicht alles zu Tode gedämmt hat. Ich gestehe aber ein, dass ich meine Reserveradmulde gedämmt habe, in der Hoffnung, die typischen Klopfgeräuschen (mancher/aller?) ND-Hinterachsen wegzudämmen. Hat nicht funktioniert, würde ich ergo auch nicht nochmal machen :D

    Und: Ist es so ratsam, Alubutyl im Schmutz-/Spritzwasserbereich zu verkleben? Da meine ich besonders das Radhaus hinten. In Falten oder sich mit der Zeit wieder ablösende Stellen der Dämmung kommt Feuchtigkeit gut rein, trocknet aber schlecht wieder ab. Ich hätte eher versucht, Dämmung an die Rückseite der Radhausschalen anzubringen. Kein Alubutyl, von OEM kenne ich da solche "Beutel" mit was-auch-immer für Zeugs drin ;)

    Und warum Hohlräume? Seit wann werden die vom Regen ab- oder ausgewaschen?

    Mein Wissensstand ist übrigens auch, dass FF unbedenklich ist (aus Wollwachs gewonnen!). Owatrolöl zieht in den Rost ein und trocknet m.W. an?!

    Mir ist das, was der GTÜ-Mann da erzählt, noch nicht untergekommen in irgendeiner Fortbildung. Aber es ist natürlich kein Ding der Unmöglichkeit, dass man sich da wieder ein neues Erste-Welt-Problem aus den Fingern saugt...

    Früher haben Leute ihre Karre mit Altöl konserviert. Vereinzelt liest man das in Foren immer noch. DAS ist eine Schweinerei die nun wirklich nicht sein muss/darf. Aber FF und Co.?

    Ich habe den Eindruck, dass "je neuer Fahrzeug und Fahrwerk", die Möglichkeiten nach § 19 (3) immer mehr beschränkt werden und die Fahrwerkshersteller sich es da einfacher machen oder es schwerer gemacht bekommen (keine Ahnung welche Auflagen die zu erfüllen haben, Kombinationsänderungen nach § 19 (3) im Gutachten als ausreichend zu erachten).
    Vor 10 Jahren stand fast noch in jedem Zubehörgutachten eine § 19 (3) Möglichkeiten beschrieben. Auch in Kombination mit anderen Teilen (Rader / Spurverbreiterungen). Jetzt finde ich das immer weniger.

    Tein Flex Z + abweichende Rad/Reifen --> § 19 (2) / § 21 & Erteilung neue BE

    Ebenso bei KW V3 + abweichende Rad/Reifen

    Ebenso Öhlins + nicht ansonsten serienmäßige Autos

    "Witzig" ist, dass die Kombination von sacktiefen Tieferlegungsfedern und riesigen Rad-Reifen-Kombinationen meist per §19 (3) abgenommen werden darf ("solange ein Gutachten für die geänderte Rad-Reifen-Kombination vorliegt") mit Verschränken etc. pp., aber schon die Kombination von Spurplatten und Zubehörrädern mit z.B. nur 1mm vom Serienrad abweichender ET eine Einzelabnahme nach sich zieht :D Ebenso Gewindefahrwerk und Spurplatten oder Zubehörräder.

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    Falls jetzt beim K-Tec wider Erwarten jetzt nichts anderes drinsteht, hat der PI absichtlich oder unabsichtlich einen Fehler gemacht, wenn er die Kombination per 19 (3) abgenommen hat. Durch die Zulassungsstelle geht das durch* und als Fahrzeughalter ist man da eh raus.

    Eintragen in die Papiere sollte aber zeitnah erfolgen.

    Es gibt Änderungen nach § 19(3) StVZO, die unverzüglich in die Fahrzeugpapiere übernommen werden müssen (z.B. Änderung der Leistung, Höchstgeschwindigkeit, Emissionsklasse, Abmessungen, Gewicht...) und welche, bei denen das bei "nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren" (z.B. i.d.R. Fahrwerk, Spurplatten, Spoiler, ...) ausreichend ist.

    Ein Gutachten nach § 19(2) StVZO dient zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis. Damit muss man auch unverzüglich zur Zulassungsstelle, da die Betriebserlaubnis des Autos ja erloschen ist (gerne bei Gewindefahrwerk + Platten und/oder Räder der Fall) und man sonst entsprechend ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist.