Ich würde den 2019er schlachten. Der ist bestimmt schon gut knusprig von innen.
Welche bisher unentdeckten Rostherde sollen denn ernsthaft in einem so neuen Auto schlummern?
Korrosionsschutz der Wahl rein, Stopfen rein, fertig.
Keine Ahnung, was das Würth-Zeugs taugt. Hoffentlich bleibt es auch über Jahre elastisch und kriechfähig. Ein aushärtendes, versprödendes Wachs kann absolut kontraproduktive Effekte haben.
Manche schwören auf Mike Sanders Fett, ich nehme wegen der viel, viel einfacheren Anwendung und bisher bester Erfahrungen Fluidfilm. Das ist auch nach Jahren noch kriechfähig.
Beiträge von MHMX-5
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Guter Einwand. Die Analogie hinkt aber ein bisschen. Seitenbegrenzungsleuchten sind eben für manche Fahrzeugtypen vorgeschrieben, Nebelscheinwerfer nicht. Das ist ein kleiner Unterschied zu "optional verbaubar".
Kennt der Gesetzgeber Fahrzeugtypen? Eher nur Fahrzeugklassen und Aufbauarten
Für die Fahrzeugklasse M1 sind SML für Fzg. >6m Länge vorgeschrieben und für andere "zulässig". Also im Falle des ND und der allermeisten PKW nicht vorgeschrieben (gibt es derzeit überhaupt einen >6 m? S-Klasse Pullman vielleicht?)ZitatAnderes Beispiel: Laut ECE-Regelungen ist es zulässig, dass Tagfahrlicht und Abblendlicht gleichzeitig leuchten. Aber eben (offiziell), wenn das Auto auch genau mit dieser Funktion homologiert wurde. Das ist z.B. beim ND nicht gegeben, streng genommen das beliebte TFL-Modul von mx5things nicht zulässig. Und dass nicht nur, weil die konkrete Verschaltung vielleicht mehrere Möglichkeiten ließe.
Aber versteh' mich nicht falsch, ich will doch weder den Moralapostel herauskehren noch irgendwem den Spaß verderben oder gar Angst machen. Ich wollte nur verständlich machen, warum Mazda Deutschland vielleicht selbst nichts Vergleichbares anbietet und dass man nicht sicher darauf bauen kann, dass jede Lösung von Drittanbietern "mit Beleuchtung" kompatibel ist mit der offiziellen Mazda-Lösung "ohne Beleuchtung".
Praktische Belange, z.B. wie und wo man die Dinger nun anschließt, sind sicher wesentlich bedeutsamer.
Ein guter Einwand.
Habe mich mit dem besagten TFL-Modul nicht näher befasst. Ist hier vielleicht auch das Problem, dass das TFL bei eingeschaltetem Abblendlicht nicht - wie vorgeschrieben - gedimmt betrieben wird. Oder kann das Modul das?
Warum man Mazda keine SML anbietet? Von einem Originalzubehörteil eines Fahrzeugherstellers würde ich einen vorkonfektionierten Kabelsatz zum plug&play Anstecken erwarten und keine 'Bastellösung' mit zwei zu kurzen, losen Kabelstrippen wie von IL. -
Auch wenn IL damit wirbt, dass die Leuchten wegen E-Kennzeichen eintragungsfrei sind, ist sogar bei einigen umstritten, ob man sie (beleuchtet) überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb nehmen darf. Man kann sie ja theoretisch an alle möglichen Kabel anklemmen.
Und § 49a der StVZO besagt zum Beispiel unter anderem:
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
(Hervorhebung durch mich)
Seitenmarkierungsleuchten sind für PKW aber eben gerade nicht vorgeschrieben. Ein weiterer potentieller Grund, warum Mazda Deutschland hier nichts anbietet.
In der Praxis fahren natürlich ganz viele damit herum und ich habe noch nie gehört, dass jemand damit Ärger bekommen hätte, auch nicht bei der HU.
Nehmen wir anstelle der Seitenmarkierungsleuchten (SML) einfach Nebelscheinwerfer als Beispiel: Die sind nicht vorgeschrieben, aber zulässig (mit den entsprechenden Kennzeichnungen, Anbringung etc. pp.)
Das gleiche gilt für SML: Nicht vorgeschrieben, aber optional verbaubar.
Die Kennzeichnungen der von IL vertriebenen SML sind m.E. korrekt und die Dinger dürfen am ND verbaut und betrieben werden.
Unsicher war ich mir anfangs, ob die Schaltung korrekt/zulässig ist, wenn man sie verkabelt wie von IL oder hier im Forum beschrieben. Danach werden die SML ans Standlicht geklemmt. Beim ND leuchtet allerdings das Standlicht zusammen mit dem Tagfahrlicht (relativ ungewöhnlich), so dass man halt auch tagsüber mit leuchtenden SML herumfährt. Habe damals in die zugehörige ECE-Regelungen reingelesen und bin aber zum Schluss gekommen (ohne Gewähr), dass das so zulässig ist. -
Die britischen Buchsen (zum. die von Andy L.) kann man in Eigenregie instandsetzen, sagte er mir.
Neulich an anderer Stelle geschrieben, der Vollständigkeit halber hier nochmal im passenden Thread: Im rechten Radträger versagt bei meinem nun die zweite Buchse (unten, noch original). Bei 36tkm. Keine Glanzleistung von Mazda. Mich wundert‘s, dass es meinen so früh erwischt, bezogen auf die Laufleistung.
Es ist noch beginnendes Spiel, das bei einer HU nicht zu beanstanden wäre. Nächste Woche stelle ich ihn zum fMH für die Wartung und sage mal nichts. Bin mal gespannt, ob man mich auf die Sache aufmerksam macht.
Das neue Gelenk aus UK presse ich beim Räderumstecken im Oktober ein…
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Ich habe extra ein Fahrwerk gewählt, da ich es als besser abgestimmt und somit u.a. auch eher komfortabler erwartet hätte gegenüber einer Tieferlegung ausschließlich mit kürzeren Federn.
Wenn ich mir nun aber die Bilder von aufe_und_obe anschaue, dann komme ich ins Grübeln, ob ich es nicht doch wieder rausschmeiße und mir nur Federn hole.
Das sieht optisch stimmig aus und bei der Höhe kann ich mir gut vorstellen, dass er auch deutlich komfortabler fährt.
Wieso gleich die Flinte (bzw. das Gewindefahrwerk) ins Korn werfen, wenn es doch genügend andere Gewindefahrwerke gibt, die komfortabel fahren und einen brauchbaren Einstellbereich haben?
Ich fahre mit dem Neomax N entspannte 330-335 mm Einstellmaß Kante zu Radmitte (dürfte nach Augenmaß der von dir zitierte schwarze ST auch in etwa haben) und hopple dabei weniger durch die Gegend als ein mit Federn und gelben Serien-Bilsteinen tiefergelegter.
Anmerkung: Ich empfehle hiermit nicht explizit das Neomax!! Ich hab es nun drin und finde es nicht so übel, dass ich in absehbarer Zeit auf was anderes wechseln wollte, würde bei einem Neukauf aber auch mal was anderes ausprobieren…
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Freut mich sehr, dass es geklappt hat, corra-leonie !
___Zu den 1000 Euro kommen noch Lohnkosten. Ist ja nicht jedem eine Schrauberhand gegeben.
Wenn man denn die Bezugsquelle in GB kennt...
Beim fMH kannst du für 1000 Euro allenfalls mal einen Blick auf einen neuen Radträger der Fahrzeugseite deiner Wahl mit zwei neuen Buchsen drin werfen. Mitnehmen darfst du ihn für das Geld aber nicht -
2022 ist doch noch nicht so lange her (und die Autos entsprechend noch nicht so alt), dann würde ich einen mit Sportpaket aus dem Jahr nehmen, wenn BBS+Brembo nicht unbedingt gewünscht sind, Recaros aber schon.
Bilsteine und Domstrebe vorne sind schnell rausgeworfen und verkauft. Und man hat wenigstens schon das Spritzwandblech drin, um die neue Domstrebe dranzuschrauben
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Bild 2 ist die höchstmögliche Einstellung?! Das wäre für meinen Geschmack und Einsatzzweck alltagsUNtauglich tief.
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Ich habe mich durchgerungen, die Wartung dieses Jahr nochmal beim Freundlichen machen zu lassen. Öl bringe ich mit. Feinstes Ravenol.
Wie viel soll ich denn vorab aus dem 5 Liter-Kanister raus tun und sicher zuhause verwahren, damit es auf jeden Fall mal nicht zu einer Überfüllung kommt dieses Mal?
Sprich: Wieviel Öl braucht es denn beim G160, damit der Ölstand schön zwischen MIN und MAX ist? -
Haben wir doch schon geklärt. Es kommt auf das Fahrzeug und die daran gemachten Veränderungen an, ob das Mitführen der ABE ausreichend ist oder ob eine Abnahme nötig ist.
In deinem Fall: Die Betriebserlaubnis ist erloschen und eine Abnahme hat zu erfolgen. Der Gesetzgeber räumt dir eigentlich keine Bedenkzeit ein, in der du dein Setup nochmal auf dich wirken lassen kannst