Hallo,
vielleicht hat ja jemand noch einen FOX Endschalldämpfer rechtflutig rumliegen, den er/sie loswerden möchte. Falls ja: ich hätte Interesse.
Gerne PN ![]()
Hallo,
vielleicht hat ja jemand noch einen FOX Endschalldämpfer rechtflutig rumliegen, den er/sie loswerden möchte. Falls ja: ich hätte Interesse.
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"plug and pray" find ich gut ![]()
Bei einer bestandenen Einzelabnahme nach §19(2) StVZO sagt der Prüfer im Grunde nur, dass die Straßenverkehrsbehörde selbst die Betriebserlaubnis wieder erteilen darf. Allein die Abnahme beim TÜV o.ä. reicht nicht für die Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, sondern der Verwaltungsakt der Behörde, also das buchstäbliche Eintragen in den Fahrzeugschein. Und hier unterscheided sich die Einzelabnahme mit einer simplen Änderungsabnahme nach §19(3).
Technisch macht es natürlich keinen Unterschied, ob der Schein entsprechend angepasst wurde (es sei denn die Behörde prüft selbst nochmal, was jedoch nur in Ausnahmefällen vorkommt), nur rein rechtlich gesehen fährt man halt immer noch ohne Betriebserlaubnis rum, wenn man es nicht zeitnah der Behörde meldet.
So sieht nunmal die Gesetzeslage aus. Wie man damit jetzt umgeht kamm ja jeder selbst entscheiden.
Ich finde die Regelung auch nicht sehr praxisorientiert, nur wie man Versicherungen halt kennt suchen die immer nach Schlupflöchern um nicht zu zahlen. Darauf sollte man es m.M.n. im Zweifelsfall nicht drauf ankommen lassen.
Nachtrag: Oftmals werden Prüfzeugnisse einer Einzelabnahme, welche bereits etwas älter (1 Jahr aufwärts) sind, von den Ämtern nicht mehr berücksichtigt. Allein deshalb macht eine zeitnahe Eintragung Sinn.
Dragonwing von Zymexx
Genau. Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet den satten Betrag von 50 Euro. Das kann für den Einen oder Anderen schon sehr heftig sein.
Unfall bauen ohne Betriebserlaubnis kostet einen selbst in der Regel etwas mehr als 50€. Grade dann, wenn die Betriebserlaubnis aufgrund einer Fahrwerksmodifikation fehlt und die Versicherung sämtliche Zahlungen verweigert.
Aber immerhin stimmt die von dir genannte Höhe des Bußgelds ![]()
Hach das ist schon herrlich, wie das hier immer in regelmäßigen Abständen wieder und wieder diskutiert wird.
Und täglich grüßt das Murmeltier!
Fast schon so ikonisch wie die Diskussion ST vs. Roadster.
Wenn eine Einzelabnahme erfolgt ist, MUSS die Eintragung durch die Behörde unverzüglich erfolgen, da diese erst die Betriebserlaubnis wiedererteilt. Das ergibt sich so auch aus dem Wortlaut des §19 Abs. 2 StVZO.
Alles andere ist nicht korrekt und höchstwahrscheinlich ein Fehler des Prüfers. Im Falle einer Kontrolle oder geschweige denn eines Unfalls könnte sowas natürlich unangenehm werden, auch für den Prüfer.
Also mein Wagen fährt sich nach der Rostvorsorge nun doch deutlich träger als vorher.
272€ plus Kosten fürs mitgebrachte Öl. Luftfilter wurde nicht gewechselt, da vor Kurzem bereits erneuert.
Auf Anregung von geraldberlin63 teile ich hier einmal Kurz den Prozess der Montage von den o.g. Seitenflaps.
Es geht um diese Flaps: https://www.ebay.de/itm/325620…et_ver=artemis&media=COPY
Es gibt sie bei vielen Anbietern zu teils höchstunterschiedlichen Preisen. Die verlinkten habe ich gekauft, der Verkäufer ist seriös und liefert auch das entsprechende Materialgutachten mit dazu.
Damit die Teile beim ND passen, muss ein Bisschen angepasst werden.
Capture+_2024-09-04-11-24-21_(1).png
Hier sieht man, welcher Bereich weggeschnitten werden muss, ging zu zweit (einer fixiert, einer schneidet) mit Stichsäge gut. Ansonsten stoßen die Laschen an und es passt nicht.
Danach habe ich parallel zur Schnittkante etwas 3M VHB Klebeband gemacht, dann am Wagen ausgerichtet, festgedrückt, und dann mit 4 selbstbohrenden Schraueben am Wagen befestigt. Die Schrauben sollten nicht zu lang sein, damit sie nicht oben wieder aus der Leiste kommen. Werden quasi genau so montiert wie ähnliche Teile von ATH, Maxton etc.
So sollten die Teile dauerhaft und sicher halten, erste Autobahntestfahrt war zumindest erfolgreich. Bei Bedarf kann bestimmt auch Karosseriekleber statt 3M Tape verwendet werden, erschien mit hier jedoch nicht notwendig.
So sieht es dann im montierten Zustand aus:
20240903_172707.jpg20240903_172651.jpg20240903_172715.jpg
Bezüglich Tüv und co: Hier müsste man *natürlich* eine Einzelabnahme veranlassen, bei welcher das Materialgutachten als Grundlage dient . Da muss ich wohl demnächst mal ran
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Nachtrag: Das ist hier übrigens keine höchstrichterliche Montageanleitung, sondern lediglich ein Bastelbericht!
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