Leider nicht. So einfach ist das nicht, da das Kind 7 Jahre alt ist. Und somit nicht haftbar. Auch die Eltern können dann nicht in die Pflicht genommen werden. Abstrus aber deutsche Rechtsprechung. Ich könnte höchstens versuchen dagegen zu klagen und auf Versäumnisse der Aufsichtspflicht pochen. Aber auch das ist meistens sehr schwer. Soweit sind wir aber noch nicht. Die Eltern sind da sehr kooperativ.
"Eltern haften nicht für ihre Kinder. Eltern haften für ihre Aufsichtspflicht über ihre Kinder. Können Eltern nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, haften sie nicht für Schäden, die das Kind verursacht hat..."
Bitte was??? ![]()
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Heißt wenn dir so ein Gör mit seinem Fahrrad ins Auto fährt, dann bleibst du auf den Kosten sitzen?
Oder wenn es fremde Autos verkratzt? Das kann es doch wohl nicht sein? Wtf? ![]()
Das höre ich zum ersten mal, ist doch einfach Sachbeschädigung?