Was heißt denn Übergabeinspektion?
Dass man kurz was ins Scheckheft eingetragen hat? Nen Ölwechsel wird ja wohl eher nicht stattgefunden haben.
Hmm... würde annehmen du bist damit (Inspektion um 1 Monat überzogen) im Kulanzbereich, der aber im Fall der Fälle sicherlich zu deinen Gunsten ausfallen sollte. Rechtssicher unterwegs bist du erst, wenn dir der Händler schriftlich zusichert, dass die Mazda OEM Garantie nicht durch die überzogene Inspektion erlischt. Das wird er aber höchst wahrscheinlich nicht tun...
Aber selbst dann... das ist nur das Wort des Händlers, danach muss sich Mazda nicht richten, damit steht dann nur der Händler in der Erfüllungspflicht, würde der den Laden dicht machen, wird niemand etwas auf das Schreiben deines ehemaligen Händlers geben.
Rechtssicheren Anspruch hast du üblicherweise nur, wenn die Inspektionen nach Herstellervorgabe (nicht nach Händleraussage) erfolgt sind, d.h. spätestens nach 20tkm oder 12 Monaten. 1km/1Tag drüber = Kulanzbereich.
Aber die Hersteller haben üblicherweise ein Interesse daran die Kunden nicht zu verärgern, so hart in Stein gemeißelt sind die Kriterien in der Praxis eher nicht. Ich würde vermuten, dass du durch die Wartung im April keine Nachteile für die Garantie zu befürchten haben solltest.