Ich denke, hier liegt eine begriffliche Verwechslung vor. Es geht mit Sicherheit um die Anschlagpuffer. Ein Bild des diskutierten Teils könnte Klarheit schaffen. Und auch der Anschlagpuffer begrenzt natürlich den (Ein)Federweg, aber halt in der Grundauslegung und nicht zusätzlich.
Im Gutachten steht "Einfederungsbegrenzung", über mein Handy kann ich leider wieso auch immer keine Bilder anhängen. Es geht daher wie harkpabst schon meinte um die Federwegsbegrenzung und nicht um die Anschlagpuffer.