Auch bei einem komplett unveränderten Fahrzeug wirst du immer irgendwann mal die Schwelle überschreiten, wo ein "Hängenbleiben" den Fußgängerschutz auslösen kann.
Ich denke, hier ist idR immer der Fahrer in der Pflicht, solche Gefahren zu erkennen, um ggfs. rechtzeitig anzuhalten oder auszuweichen.
Bei verdeckten Gefahren kommt der Straßenverkehrsdienst der Städte und Kommunen ins Spiel, um davor zu warnen und sich somit der Verantwortung zu entziehen.
Das ist unbefriedigend, aber nach meinem Verständnis wohl die Realität.
Und das stimmt mich unruhig, da meiner im Vergleich zum hier betroffenen Fahrzeug ein gutes Stück tiefer ist. 