Beiträge von Miatadriver

    Bist du schon beide probegefahren?

    Wenn nicht, würde ich das als Erstes dringend nachholen.

    Allein wegen der Optik wäre eine Entscheidung noch ok, bei Emotionen solltest du sie aber "erfahren".


    Es sind unterschiedliche Konzepte des Offenfahrens, die einem gefallen sollten.

    Für mich ist der RF nur ein Targa und kein wirklich offenes Fahrzeug, aber das ist meine persönliche Meinung.

    Als Verkäufer muss man heutzutage eine gewisse Leidensfähigkeit mitbringen.


    Zur Tieferlegung würde mich eher die Art interessieren als wer es vorgenommen hat. In dem Fall sind es wohl einfache Tieferlegungsfedern, andernfalls hätte er es vermutlich erwähnt.

    8fach Bereifung ist insofern interessant, weil sie für Winterbetrieb sprechen könnte.

    Das wäre beim zweiten meine Frage, ob er die (neuen) Winterreifen gerade gekauft hat und jetzt das Fahrzeug veräussert, oder ob er bereits einen Satz im Winter runtergerockt hat.

    Big-J

    Die Beifahrerseite ist unkritisch, die Fahrerseite ist nicht genau genug erkennbar.

    Das wären im Zweifel auch noch Ansatzpunkte für Preisverhandlungen vor Ort, man sollte es nur nicht erst nach dem Kauf zuhause feststellen.


    Mir persönlich waren die Recaros auch aus optischen Gründen sehr wichtig, aus bekannten Gründen wollte ich für mich sichergehen, die wunderschönen Sitze nicht abgeranzt zu bekommen.

    Unabhängig der noch geringen Laufleistung würde ich mir ein Foto der Keder vom Recaro-Fahrersitz wünschen.

    Die habe ich schon bei geringeren Laufleistungen abgescheuert gesehen.

    Die Abnutzung orientiert sich nicht an den Kilometern, sondern daran, wie oft und rücksichtslos jemand ein- und ausgestiegen ist bzw. das Material gepflegt wurde.

    Also ich sehe den G184 ebenso gelistet, oder verstehe ich etwas falsch?


    pasted-from-clipboard.png


    Die 135kW sind doch der G184, oder nicht?


    Ah, jetzt hab ich es kapiert, in der Zeile fehlen die 135kW. ^^


    Das könnte dann aber auch einfach ein Flüchtigkeitsfehler beim Erstellen der 2. Ausfertigung gewesen sein.

    Das könnte man bei O.Z. sicher erfragen, da es keinen erkennbaren Grund gibt.