Sorry, du irrst dich. Die Durchführung der Nachbesserung, also der Einbau eines Ersatzteils, ist ein Anerkenntnis der diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche. Ausnahme könnte sein, wenn der Händler es ausdrücklich aus Kulanz gemacht hätte. Ein solches Anerkenntnis lässt die 2 Jahre Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche neu beginnen - jedenfalls für diesen konkreten Mangel.
Na schau - wieder was gelernt. DANKE!