Ich hatte erst 2 mal Probleme mit dem TÜV. Nicht aber mit dem MX-5.
Das erste Mal behauptete der TÜV die Nebelscheinwerfer seien zu hoch eingestellt an meinem damaligen Peugeot 307cc. Ich also zum Boschdienst und der hat gesagt die sind richtig eingestellt. Danach wieder zum TÜV der die angeblich zu hohem Nebelscheinwerfer wieder bemängelte. Ich dann noch mal zum Boschdienst, der die Nebelscheinwerfer tiefer einstellte, ob wohl nach der Meinung des Meisters diese richtig eingestellt seien. Dann wieder zum TÜV und da sagte der Prüfer diese seien jetzt zu tief. Also ein weiteres Mal zum Boschdienst zum Einstellen. Der Meister des Boschdienstes ist da schon leicht angesäuert gewesen und hatte mir gesagt, wenn der TÜV-Prüfer die Einstellung der Nebelscheinwerfer noch mal bemängelt, solle dieser sich ein neues Gerät kaufen und der Prüfer solle mal zum Boschdienst kommen (Habe ich dem TÜV-Prüfer auch weitergegeben). Zusagen ist das bei meinem Vorherigen Auto die Nebelscheinwerfer von außen nicht einstellbar sind und da zum Einstellen immer erst auf die Hebebühne muss da man das da nur durch den Radkasten Einstellen kann.
Das zweite Mal ist mit dem Traktor meines Vaters Deutz D 25 S gewesen. Da hatte der Prüfer bemängelt das der Traktor kein Bremslicht hat und hinten Rot blinkt. Der Traktor ist Erstzulassung 1959 und 20Km/h schnell. Da benötigt man kein Bremslicht und Fahrzeuge bis 1970 dürfen hinten auch Rot blinken. Ich habe da lange Diskutieren müssen bis der Prüfer da selbst im Gesetzestext nachgesehen hat das der Traktor kein Bremslicht benötigt und hinten auch rote Blinker erlaubt sind.
Es gibt aber auch schöne Erlebnisse mit den TÜV-Prüfern. Vor 3 Jahren habe ich an einem Zündapp Moped CS 50 (Typ: 448-310 Ist sehr selten) einen M-Lenker eintragen lassen. Der Prüfer ist richtig begeistert gewesen da er in seiner Jugend das selbe Moped hatte und die Eintragung ist in keine 10 Minuten erledigt gewesen wo anschließend gut über eine halbe Stunde über Oldtimer-Mopeds diskutiert wurde.