Interessant für welche, die wie ich vor der 2. Durchsicht stehen: Es gilt zum Garantieerhalt der 6 Jahre nicht das Datum der EZ, sondern des letzten Servicetermins, vor dem der folgende Jahresservice geleistet werden muss. Vielleicht vielen klar, mir bisher nicht 
Man könnte veienfacht sagen - der letzte Service darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
Ziehe ich einen Service vor (so werde ich es nächstes Jahr im machen und statt im Schlechtwetter-Salzrisikomonat Dezember dann irgendwann schon im Sommer hinfahren), darf ich den '26er Termin nicht einfach wieder in den Dezember schieben, weil dann die 12 Monate überschritten wären...
Zur Öldiskussion schreibe ich jetzt nix, weil dieses Thema (Haltbarkeit von Öl, Überziehen der Zeitintervalle etc. pp.) in JEDEM Autoforum bis zum Erbrechen diskutiert wird, immer und immer wieder. Kann zum Glück jeder machen wie er will.