Beiträge von Rausposaunen

    Bei meinem 2000er SLK hatte ein Vorbesitzer auch mal ein Zubehör Plexiwindschott motiert, dazu hatte ich dann eine ABE vom Hersteller in den Papieren. Kam mir auch etwas "overdosed" vor, so ein Teil begutachten zu lassen, aber man kennt ja deutsche Gründlichkeit. Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare!

    Klar kann man sich so ein Teil selber zurechtdengeln, ich würds für den TÜV aber ausbauen.

    Die Google KI sagt:

    In Deutschland ist ein Windschott aus Plexiglas (oder Acrylglas) im Gegensatz zu Netzwindschotts häufig abnahmepflichtig, da es sich um eine bauartliche Veränderung handelt, die die Sicht oder das Splitterverhalten bei Unfällen beeinflussen kann. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erspart Ihnen die teure Einzelabnahme beim TÜV, da das Bauteil bereits für Ihr Fahrzeugmodell geprüft und zugelassen ist.

    Und es werden auch viele diese Fahrwerke eingebaut und abgenommen haben, ohne dass sie damit Probleme hatten.

    Aber da frage ich mich, wie genau die Prüfer im Schnitt hinschauen. (Meiner Erfahrung bei der HU nach, sehr stichprobenhaft)


    Denke nicht, daß bei der nächsten HU nach einem Fahrwerkswechsel incl. Eintragung nochmal ein Verschränkungstest gemacht wird, wenn das optisch schon im Rahmen bleibt.

    Da wird ggf. die Fahrwerkshöhe gemessen und mit den Werten im Schein verglichen und wenn das paßt, keine Schleifspuren im Radhaus zu erkennen sind, geht das durch, oder?

    Die zu kurzen Puffer stecken ja unter den Faltenbälgen und sind nur mit viel Mühe durch die engen Windungen der Federn zu prüfen. Da muß ein Prüfer schon nen Verdacht wegen dem Produkt und Bock auf "Krawall" haben, wenn er da genauer hinschaut.