Beiträge von bwm

    Und wie sind denn inzwischen die Langzeiterfahrungen? Hab den MX-5 noch nicht lange, aber die offenen Fenster, wenn man nach dem abstellen das Dach zu macht, nerven schon gewaltig. Andererseits waren die letzten Erfahrungen von 2021 recht zahlreich mit zufälligen Problemen und Fehlfunktionen

    Das muss eine rot grün Schwäche sein. Der größere der kleinen Blöcke ist rot, also Mazda. Orange (me, OEM) sieht man eine kleine Linie und grün (me, aftermarket) sehe ich gar nicht.

    Meine Frau benutzt gerne ein Kissen und dadurch wurde sie regelmässig nicht als Passagier erkannt. Heißt, die Erinnerung für nichtangelegten Gurt gab es nicht.

    Meine Erklärung dazu lautet, das Gewicht wird so weit verteilt, dass es nicht erkannt wird.

    Ich habe mir gestern die Bedienungsanleitung meines ND mal zu Gemüte geführt (jedenfalls die erste Hälfte) und ganz wichtiger Hinweis: wenn auf dem Beifahrersitz niemand erkannt wird, löst im Falle eines Unfalls der Airbag und der Gurtstraffer nicht aus!

    Sie haben extra darauf hingewiesen, dass das auch für "im Sitz lümmeln" gilt. Also das Auto erkennt nicht zu Beginn der Fahrt, dass da jemand sitzt und merkt sich das, sondern wenn im Moment des Unfalls ein Passagier erkannt ist, löst alles aus und wenn nicht, dann nicht. Das ist dann also offenbar gefährlich mit dem Kissen

    Die Klage müsste tendenziell gegen die Versicherung deines Arbeitgebers gehen, nicht gegen den AG an sich. Und selbst wenn sollte der das verstehen. Das ist relativ klar ein Schaden, den der Stapler deinem Eigentum zugefügt hat und damit Haftpflicht des Staplers. Wenn der AG nachweislich die Wartung vernachlässigt hätte, könnte die Versicherung den AG in Regress nehmen, aber das sollte dann nicht deine Kanne Bier sein.

    Theoretisch ja. Praktisch kann es immer sein, dass beim Unterlieferant vom Unterlieferanten eine Maus ein Kabel angeknabbert hat und deshalb die Härtung nicht mehr richtig funktioniert. Bisher bekommen ja alle ein neues Getriebe über die sehr großzügige 6 Jahre Garantie. Frag mal bei Audi, wie lange du da Garantie aufs Getriebe bekommst. Die haben halt selbst nicht damit gerechnet, in den ersten Monaten nach Fertigung Getriebe tauschen zu müssen.


    Theoretisch könnte in den Garantiebedingungen von Mazda was zum Thema Ersatzmobilität geregelt sein. Gesetzlichen Anspruch hat man nicht.

    Theoretisch könnte man bei Verschulden einen Schadensersatz (der z.B. aus selbst finanzierter Ersatzmobilität besteht) ggü dem Händler einklagen, aber diese Schuld nachzuweisen ist nicht trivial. Außerdem muss der Schaden nachweisbar sein. Du müsstest dann also aus eigener Tasche einen Mietwagen finanzieren und dann hoffen, dass du die Kosten dafür vor Gericht erstattet bekommst.


    Man kann dem Händler eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Allgemein anerkannt sind 14 Tage angemessen. Danach kann man ihn in Verzug setzen und könnte schlussendlich vom Kauf zurücktreten.

    Hier kann man sich ausgiebig dazu belesen

    Rechte bei Mängeln am Neuwagen
    Der Verkäufer muss euch das Fahrzeug mangelfrei übergeben.
    www.adac.de


    Bitte bedenken: eure Ansprüche und damit auch ggf. Klagen richten sich immer gegen den Händler, nicht Mazda an sich. Die Händler sind wirtschaftlich eigenständig. Wenn der Händler euch dann nach Verfahren einen Schadensersatz zahlen muss, muss er den aus eigener Tasche bezahlen. Den bekommt er nicht von Mazda zurück.

    Ja, das stimmt. Aber das Problem hat man ja denke ich immer, wenn das Bordnetz nicht von vornherein auf Lithium ausgelegt ist. Und da kenne ich bisher keins. Bei der Africa Twin (wieder Motorrad, sorry. Da Schraube ich mehr dran) kam in späteren Baujahre ein Lithium Akku, sonst wurde allerdings an der Bordelektrik auch nix geändert. Da wird die Starterbatterie auch nicht anders gepflegt oder so. Der Laderegler hat auch AFAIK die gleiche Teilenummer. Da wird die Batterie wahrscheinlich auch als Lithium einfach als Verschleißteil angesehen.


    Könnte man das denn überhaupt "sauber" retrofitten? Da müsstest du ja an die Logik vom Laderegler ran und das stelle ich mir irgendwie schwierig vor

    wie könnte man das denn anpassen? Ich kenn als einzige Problematik bisher Laderegler, die allerdings heutzutage afaik auch keine Probleme mehr bereiten. In älteren Fahrzeugen waren die zu ungenau, sodass in gewissen Betriebssituationen durchaus mal eine Überspannung herrschen konnte, auf die die Lithium Akkus wohl deutlich allergischer reagieren, als die guten alten Bleiakkus. Da ging's aber um Fahrzeuge aus den letzten Jahrtausend.