Ist denn jemand von hier auch am 25.4.26 dabei?
Beiträge von lantis61
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Hatte das bei meinem vom Vorbesitzer auch, gefühlt 100 Steinschläge von Autobahnfahrten.
Habe die dann mit Lack ausgetupft und versucht danach auszupolieren. Pustekuchen

Über Vitamin B hat dann ein Lackierer die Tupfer rausgeschliffen und poliert.
Sah richtig wild aus, hat aber funktioniert
20240928_121602.jpg -
Herzlichen Glückwunsch zum RF und knitterfreie Fahrt
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Danke für die ( für mich blöde
) Antwort. 
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Danke aber das ist ja die Bremsleuchte selbst.
Ich meinte das Teil an dem die Bremsleuchte angeklipst ist.
Bin der Meinung, das ist auch nur eine Kunststoff-Blende, kann mich aber auch irren.

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Ist diese Kunststoff-Blende, auf der die dritte Bremsleuchte befestigt ist, nur geklipst?
Und wenn ja , findet man dazu eine Montage/Demontage Anleitung?
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Die kürzeste, mir bekannte Antenne, ist ist The Cone
Sonst käme wohl nur eine 3d gedruckte Lösung infrage, die leichter gewölbt ist.
Wenn es ein Dummi sein soll, gibts das auch günstiger. zB.
https://www.ebay.de/itm/406223036097?
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Für komplette Fahrwerke gibt es keine ABE, da ist immer nur ein Teilegutachten mit dabei.
Der Prüfer prüft dann auch nur den richtigen Einbau und ob nichts schleift ( Verschränktest ) in Verbindung mit eingetragenen Felgen.
Falls du dann noch andere Felgen verbaust ist es eine Einzelabnahme.
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Hallo,
so langsam plane ich meinen Umbau

Und bei den geplanten Spurplatten ist mir direkt ein Problem aufgefallen.
Ich fahre ja einen 25er 1.5 Homura. Der hat ja die Rays in der Größe 7x16 ET 45 mit 195/50 Reifen drauf.
Diese Felgen stehen aber gar nicht im Gutachten. Oder bin ich blind?
https://www.h-r.com/bin/162XT0010.pdf
Könnte ich da Probleme beim TÜV bekommen?
Wenn es dumm läuft und der Prüfer sich quer stellt, wird es eine Einzelabnahme.
Die Rays mit 7x16 stehen aber in deinen Papieren als Originalfelgen.
Eventuell vor dem Verbauen mal beim TÜV vorbei fahren und nachfragen wie die das sehen.
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Ich habe eben das Gutachten rausgekramt: Da steht drin: "Eine Berichtigung der Papiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich"
Bedeutet das, ich kann dem Käufer das Gutachten mitgeben (tue ich ja sowieso) und bei der Anmeldung wird es eingetragen ohne dass der Käufer Probleme bekommt?
Ich hätte als Käufer da Bauchschmerzen auch wenn du mir versicherst,
ich kann das dann bei der Ummeldung ohne Probleme eintragen lassen.
Hier in Berlin zB. haben sie sich bei sowas echt albern.
Hatte es mit meinem Nb bei der Ummeldung und da waren alle Abnahmen zu alt, sowohl nach § 19 und §21.
Fazit nichts eingetragen.