Beiträge von Frittiersalon
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MX5 ND 2.0 Homura, Aero Grey, EZ 03/2025
Kilometerstand 10
Kilometerstand 2000.
Öhlins R&T (Einbau und Vermessung/ Set Up von Baumert Motorsport), CSR Heckflügel, Vollfolierung mit Stek DYNOshield.
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An unserer Vespa habe ich einige verchromte Teile mit Flüssiggummi geschwärzt.
Oberfläche säubern und einfach aufsprühen, anschleifen braucht man nicht.
Hält jetzt seit einem Jahr so, habe da auch schon mehrmals drüber gewaschen. Hätte selber nicht gedacht, dass das so widerstandsfähig ist.
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... Hat einer nen Tipp mit dem Gurt? Der hakt immer ein und daher kann ich Ihn nicht mehr ausrollen.
Gurte lassen sich in der Regel nur in ihrer genauen Einbaulage entriegeln. Wenn der Gurt komplett ausgebaut ist, kannst du die Gurtrolle im Schraubstock in ihrer ursprünglichen Einbaulage festklemmen und das Gurtband vorsichtig und nicht ruckartig heraus ziehen.
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Steht aber auch in den zuvor verlinkten Artikeln, wenn man die neutral liest und nicht versucht einen nicht vorhanden Kontext reinzudichten.
Du bist doch der, der Zitate aus dem Zusammenhang reißt und Inhalte frei interpretiert!?
Und der von dir verlinkte ital. Text gibt auch nicht das wieder, was du behauptest.
Gesetzestexte muss man lesen und verstehen können, ansonsten macht es keinen Sinn, drüber zu diskutieren.
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Was gar nicht zulässig ist, sind Sommerreifen mit niedrigerem Index (wie zB. beim MX-5 V statt W), wie es hier im Thread thematisiert wurde.
Quelle?
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Ich lass mich da aber gern korrigieren, dann allerdings bitte mit handfesten Argumenten und nicht mit mangelnder Lesekompetenz...
Es steht ja sogar in dem von dir zitierten Artikel wortwörtlich drin.
"Aufpassen muss man in Italien aber bei der Verwendung von M+S-Reifen in den Sommermonaten. Diese als neu beschriebene Sommer-Regelung für Winterreifen gilt allerdings bereits seit 2014. Winterreifen sind demnach auch im Sommer geduldet, wenn der in der Zulassung eingetragene Geschwindigkeitsindex bei M+S-Reifen nicht unterschritten wird. Während von 15. Mai bis 15. Oktober alle montierten Reifen mindestens den Index im Zulassungsschein erreichen müssen, sind im Winter Reifen bis zur Untergrenze „Q“ erlaubt (16)."
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na aber er hat doch extra den Text zitiert. ...
Das Zitat ist halt aus dem Zusammenhang gerissen. Man muss den Artikel schon ganz lesen, vor allem von Anfang an.