Da hilft idR ein Blick in die Teilegutachten. Hier gibt es häufig ein Kapitel "Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen".
Manchmal steht es auch etwas versteckt, ohne eigenes Kapitel. Bei den KW-Fahrwerken steht z.B. in der Regel drin, dass keine Bedenken gegen die Verwendung von Sonderrädern bestehen.
Genau das wird auch auf der TÜV-Seite bestätigt.
Im übrigen gilt zumindest für mich, dass ich dem Sachverständigen nicht erklären werde, ich wüsste besser als er, welche Form der Abnahme notwendig ist.
Die ganzen Auflagen die in den Felgen stehen, wie Kanten umlegen oder sonstiger Blödsinn interessiert den TüV meinen TÜV-Prüfer NICHT! Das wird auch nicht kontrolliert.