R16x8"-Felgen und 215/50/16-Reifen - wie geht das mit ND Homura?

  • Hallo MX-5-Fahrer!

    Wie geht man in Deutschland am besten vor, um breitere Reifen und Felgen zu montieren? Mir wurde letzte Woche die Montage von 205/50/17 Winterreifen auf meinem ND3 Homura verweigert, da in Teil 1 nur 205/45/17 zugelassen sind. Ich habe gelesen, dass jede Abweichung eine TÜV-Registrierung erfordert, aber mit TÜV/ABE-Prüfzeichen für die Felgen ist es relativ einfach. Wäre es kompliziert, 16x8"-Felgen und 215/50/16 Sommerreifen zu montieren? Gibt es bestimmte Felgen-Reifen-Kombinationen mit ABE-Prüfzeichen, die die Montage vereinfachen würden? Entschuldigt die lange Frage, bei uns gibt es diese Regelung nicht.

  • Kein besonderer Grund, 215/45/16 würde auch gehen. Ich wollte einen bulligen Look. Meine Frage bezog sich eher auf den Ablauf – gibt es eine einfachere Möglichkeit, die Reifen beim TÜV anzumelden? Muss jede Felge und jeder Reifen angemeldet werden oder nur Kombinationen, die dem TÜV noch unbekannt sind? Was sage ich dem nächsten Mal in der Werkstatt?

  • Grundsätzlich muss alles, was nicht im COC der EG-Genehmigung des Fahrzeugs steht abgenommen werden. Das gilt auch für originale Reifengrößen auf Zubehörrädern mit selben Maßen wie das Originalrad.


    Nicht abzunehmen sind Räder mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) sofern die Auflagen dieser ABE eingehalten werden (idR. serienmäßiges Fahrzeug, zumindest was Fahrwerk, Spurweite und Bremse angeht).


    Abweichende Reifengrößen, insbesondere mit größerem Abrollumfang, auf Serienrädern können von der Begutachtung her problematisch sein.

  • Muss jede Felge und jeder Reifen angemeldet werden oder nur Kombinationen, die dem TÜV noch unbekannt sind? Was sage ich dem nächsten Mal in der Werkstatt?

    Nur, um das Verfahren kurz klar zu machen: ohne Eintragung kannst du nur das fahren, was in deinen Papieren als zulässige Reifengröße steht. Damit meine ich vor allem auch das CoC-Papier. Im Fahrzeugschein steht im Normalfall nur eine Größe drin, in der CoC-Bescheinigung können noch weitere stehen. Soweit ich weiß, steht da beim ND3 aber auch nur die Standard-Größe 205/45-17 drin.

    Jede andere Größe braucht eine Zulassung. Theoretisch wäre es möglich, dass ein Hersteller von z.B. bestimmten Felgen in der ABE der Felgen auch die Verwendung einer anderen Reifengröße mit abnimmt. Das würde dann so in der ABE stehen.

    Die einzige andere Möglichkeit ist eine Einzelabnahme bei einem Sachverständigen. Da musst du dann die geänderten Reifen montieren und damit zur Prüfstelle fahren und die schauen dann, ob an deinem Auto alle nötigen Abstände noch eingehalten werden und ob du die Reifen gefahrlos verwenden kannst.

    Bei einer geänderten Reifengröße spielt immer auch die Tachovoreilung mit rein. Wenn du mit der geänderten Größe einen kleineren Abrollumfang hast, zeigt dein Tacho dir mehr an als vorher, das ist im Normalfall in Ordnung. Wenn du aber den Abrollumfang vergrößerst, müsste der Prüfer prüfen, ob dein Tacho immernoch die nötige Voreilung einhält (also wenn du reale x km/h fährst, muss dein Tacho immer x+ ein paar % anzeigen). Manche wollen dafür ein Gutachten von einem Tachodienst haben, andere geben sich mit einer Probefahrt mit einer GPS-Geschwindigkeitsanzeige im Handy zufrieden. Das kommt dann ganz auf den Prüfer an.

    Diese Abnahme gilt aber immer nur für dein Fahrzeug. Welche Kombinationen andere Prüfer schon an anderen MX-5 freigegeben haben, ist dabei irrelevant. Manchmal erleichtert es die Eintragung, wenn du ein Dokument vorlegen kannst, wo jemand anderes diese Kombination schon mal eingetragen hat, prinzipiell ist das aber egal.