Gewindefahrwerk Einstellung

  • Ich habe heute mal die Einstellung meines Neomax N überprüft und festgestellt, dass meine Federn zu weit vorgespannt sind.

    Habe also die Dämpferlänge gemessen, die Feder weiter entspannt, bis ich in das richtige Maß gekommen bin und dann über die Gewindehülse wieder hochgeschraubt bis ich die gleiche Dämpferlänge erreicht habe.

    Habe dann gemerkt, dass das ja gar kein Sinn ergibt, da ich die Feder durch das höher drehen über die Hülse ja wieder vorspanne.


    Ich komme also nicht auf das vorgegebene Maß im Gutachten für die vorderen Federn, außer ich fahre etwas tiefer.


    Viel interessanter finde ich ein weiteres Thema, worauf ich durch diese Aktion erst gekommen bin:

    Ich habe durch das Verstellen die Fahrzeughöhe nicht geändert, aber die Dämpferpatrone weiter nach oben verschoben.

    Das resultiert in einen verkürzten Federweg und ein früheres "auf Block gehen".

    Man kann also anstatt über Federwegsbegrenzer die Endposition über das Verschieben der Dämpferpatrone einstellen.

    Das sollte theoretisch bei allen Fahrwerken funktionieren, die einen ähnlichen Aufbau haben.

    Ich würde das Federweg so groß einstellen wie möglich und so klein wie nötig, sodass ich mit meinen Rädern und modifizierten Radhausschalen durch den Verschränktest komme. Dabei kann ich auch die Federwegsbegrenzer entfernen, die ich benötigt habe um das Fahrwerk mit Serienrädern überhaupt abgenommen zu bekommen.


    Nun zu meinen Fragen:

    1. Im Gutachten werden zwei Maße genannt, die einzuhalten sind: Federlänge bei voll ausgefedertem Rad und Unterkante Federauflage bis Mitte untere Befestigungsschraube/

    Federbeinklemmung.

    Keines dieser Maße kontrolliert die Verschiebung der Dämpferpatrone, d.h. ich kann es einstellen wie ich will? Wieso wird das das Maß des Anschlagspuffers im Gutachten genannt, wenn es dadurch gar keine Rolle mehr spielt?


    2. Kann das dazu führen, dass viele Nutzer mit der selben Fahrzeughöhe verschiedene Ergebnisse beim TÜV haben?

    Bspw bei zwei Autos mit selbem Maß von Radmitte zu Kotflügelkante und selben Rädern, kann je nach Einstellung (für diese gibt es ja kein Maß im Gutachten, also kann diese willkürlich sein) das eine Auto eine Einzelabnahme bestehen und beim anderen nicht, da bei diesem das Auto auf dem Rad aufsitzt.



    Ich hoffe ich habe in meiner Überlegung keinen Logikfehler, falls doch, bitte korrigiert mich, es ist leider schon spät ;)

    Mein aktuelles Fahrzeug: Mondsteinweißer MX-5 ND2 RF G184

  • Zu 1: Ja, das ist Quark im Gutachten bzw. der Abnahme.


    Bei Fahrwerken mit Fußpunktverstellung ohne Helperfeder sollte man die Feder eigentlich nur minimal vorspannen (wenige mm) um einen korrekten Sitz im voll ausgefederten Zustand zu erreichen. Eine Höheneinstellung über die Vorspannung kann man machen, hat aber Nachteile insbesondere beim Übergang von (teil)entlastetem Rad zu belastetem Rad (zB. Einfedern nach Kuppe).


    Daher verstellt man die Höhe über den unteren Fußpunkt unabhängig von der Federvorspannung im Rahmen der Freigängigkeit.


    Sinnvoller wäre eine Eintragung wie: Federlänge im ausgefederten Zustand (schwierig zu kontrollieren) und Restgewinde am Federbein.


    Zu 2: Entscheidend für die Freigängigkeit ist ja die Position des Dämpfers incl. Anschlagpuffer. Wenn ich das jetzt sicher "hoch" haben will und gleichzeitig das Auto recht tief stehen soll, müsste ich die untere Federauflage tiefer drehen und hätte dann ab einem gewissen Punkt keine Vorspannung mehr. Die fehlende Vorspannung sollte aber bei einer Abnahme auffallen, daher imho kein reelles Szenario.