Beiträge von TZApex

    Wegen ca. 10 mm mehr Tieferlegung so ein Aufriss. Besonders tief ist leider nichts für normale Landstraßen.


    Wenn ich bei mir schaue, dass bei 340 mm rundum (Kante/Nabe) eine Bodenfreiheit von 11 cm ist, sind es bei 310 mm nur noch 8 cm. Bei 8 cm wird jeder Prüfer 2 x hinschauen (nicht nur bei dem Tfl), da dass die absolut unterste, legale, machbare Grenze ist.


    Ist aber nur meine persönliche Meinung. Ich möchte auch keinem etwas ausreden. Es ist lediglich ein Denkanstoß. ;)

    Danke dir. Das habe ich mir natürlich vorher auch angeschaut. Aktuell bin ich bei über 11cm Bodenfreiheit an den Stellen, an denen es relevant ist. Die einzig tieferen Stellen, sind die flexiblen Kunststoff Lippen am Unterboden.

    D.h. ich könnte etwa 30mm tiefer bis es wirklich kritisch wird, aber so tief möchte ich ja nicht.

    Mir gefällt es einfach optisch besser wenn er noch 10-15mm tiefer wäre :)

    "Austragen" geht imho nicht, da seit 2011 TFL für die ECE Homologation notwendig ist. Eine Ersatzfunktion über dauerhaft geschaltetes Abblendlicht ist mW. nicht ausreichend.

    Relevant für die Höhe der Leuchte ist die Lichtaustrittskante, nicht die Geometrie des Gehäuses. Vielleicht gibt dir das noch ein paar Millimeter.

    Danke dir.

    Leider ist die Lichtaustrittskante auch gleichzeitig das untere Ende des "Glases".


    Fährst du nicht auch super tief und sogar 205/50R16, die ja einen kleineren Abrollumfang haben? Hat dein Prüfer es einfach nicht überprüft oder passt es bei dir aus anderen Gründen?

    Wofür coden?


    Stell den Lichtschalter auf "an" und fertig.

    Ich fahre seit fünf Jahren immer mit Abblendlicht, die PL hat ja nur die funzeligen Halogen-TFL.

    Als kleines schwarzes Auto kann man nicht genug Licht haben.

    Mir geht es um die Legalität.

    Der Gedanke war, dass eine Austragung des Tagfahrlichts möglich sein könnte, wenn dauerhaft das Abblendlicht angeschaltet ist und es nicht möglich ist es auszuschalten.


    Ich fahr ja auch immer mit Lichtschalter auf "an", aber ausschalten kann man es ja ohne es zu codieren noch.

    Hallo zusammen,

    ich wollte eben mein Fahrwerk tiefer schrauben und wollte vorher an den Beleuchtungseinrichtungen messen wie tief ich darf.

    Ich habe dabei festgestellt, dass bei einem Maß von 325±5mm (bei meinem Boden nicht perfekt messbar) Kotflügelkante zu Radmitte die Tagfahrleuchten bereits zu tief sind.

    Dabei wollte ich auf 310-315mm runter. Damit wäre ich im Forum auch nicht der Erste.


    Anbei mal ein Bild. Handy war beim Foto im Wasser und auf etwa der relevanten Höhe, also das Maß zur Unterkante ist etwas unter 250mm, d.h. so schon nicht mehr zulässig (ECE R48), aber bestimmt noch vernachlässigbar.

    Sollte ich aber das Auto 10-15mm tiefer schrauben, dann ist die Unterschreitung schon signifikanter.

    Problem ist natürlich auf beiden Seiten.

    Dritte Bremsleuchte ist gar kein Problem und Rückfahr- und Nebenschlussleuchte sind erst bei Tieferlegung unter 300mm ein Problem.


    Meine Frage nun in die Runde:

    Wie haben andere ihr Fahrzeug legal tiefer als 325mm gelegt?

    Wie komm ich legal tiefer?


    Zu zweiteren Frage fallen mir folgende Dinge ein:

    1. Spyder Grill mit eingebauten TFL (diese sehen höher aus) -> zu teuer und optisch nicht meins

    2. TFL austragen und die Öffnungen später für Bremsenbelüftung nutzen oder ND3 Kappe nutzen (der ND3 hat ja sein TFL im Scheinwerfer und hat deshalb an der Stelle augenscheinlich eine Kappe) -> ist das Austragen möglich?


    Da mein ND ja nach 2011 zugelassen ist, muss er eigentlich ein TFL besitzen.

    Meint ihr ich kriege die TFL ausgetragen, wenn ich es schaffe, dass das Abblendlicht dauerhaft an ist. Ich fahre sowieso immer mit Abblendlicht. Ist das über eine Codierung möglich? In Skandinavien muss das Abblendlicht ja dauerhaft angeschaltet sein, also muss es dir Funktion im Steuergerät ja geben.


    Danke euch schonmal!

    Beim Neomax ist eine Federlänge von 180mm angegeben und ein zulässiger Verstellbereich von 175-180mm, d.h. 0-5mm Vorspannung?

    Mit Dämpfer meinte ich wohl dann den Dämpfer selbst exklusiv Domlager, Feder, Federteller, Federteller Konterring, Dämpferfuß und dazugehörigem Konterring.


    Mein Fehler lag also wohl bei den verspannten Stabis

    Meine Fragen bezog sich auf die Kombination beider Szenarien.

    Aber hab jetzt meinen Denkfehler verstanden.

    Wenn ich den Federweg nach oben reduziere, verlängere ich ihn nach unten und verliere dadurch Federvorspannung.

    Das war gestern bei mir nicht der Fall, da ich keine ordentliche Vorraussetzung für die Einstellung hatte.

    Ich werde also das Auto auf beiden Seiten aufbocken und es dann so einstellen, dass die Feder wirklich nur minimal vorgespannt ist.

    Wenn über die Dämpferposition bei diesem System die Vorspannung der Feder erhöhst, bist du in einem Bereich wo die Achskinematik schon am Limit steht und nicht weiter ausfedern kann. Das ist aber nicht im Sinne des Erfinders.

    Den Stabi würde ich zur Höheneinstellung immer aushängen um einen Quereinfluss zu vermeiden.

    Danke!

    Ich habe nur eine Seite aufgebockt und dadurch war die andere Seite eingefedert.

    Werde es nochmal richtig machen müssen um die Federvorspannung messen zu können.


    Unabhängig davon aber zu meiner Frage zu der Dämpferpatrone. Habe ich einen Denkfehler oder kann man diese wirklich unabhängig von der Federvorspannung und der Dämpferlänge einfach hoch und runter drehen?

    Wie ich die Dämpferpatrone verstelle, ist noch erstmal nicht wichtig, man könnte die auch verstellen indem man den Fuß so lässt wie er ist und die Feder auch so lässt wie sie ist und nur die Dämpferpatrone dreht, dann geht sie hoch ohne etwas an der Federvorspannung zu ändern.


    Gestern konnte ich durch den Fußpunktverstellung die Federvorspannung ändern, vermutlich wegen dem Stabi, der den Querlenker in Position gehalten hat und dementsprechend die Dämpferlänge vorgegeben hat.

    Dann verstellt man zwangsweise die Federvorspannung.