Unfallwagen als Neuwagen verkauft? FIN: JMZND6E7640117563

  • Klar, hätte man auch machen können...


    Nachdem ich mir auch mal einige Urteile im Netz angesehen habe, da das Thema ja durchaus interessant ist und es bei Auslieferung jeden treffen kann, interessiert mich in Bezug auf meinen Bekannten folgende Frage:


    Es stellt sich hier ja nicht die Frage "Unfallwagen" sondern vielmehr, ob die Eigenschaft "fabrikneu" wieder hergestellt werden kann. Die Gesetzgebung macht es ja davon abhängig, ob der zu behebende Mangel (eigentlich vor Auslieferung) erheblich ist oder nicht. Man kann natürlich argumentieren, der eine heftige Kratzer auf der Stoßstange und die diversen im Klarlack sind unerheblich. Allerdings kann man ja wohl den Umfang der Maßnahmen zur Beseitigung auch nicht ganz außer Acht lassen. Die Stoßstange muss komplett erneuert werden (auch wenn diese gegen eine baugleiche getauscht werden soll) und für die Behebung der anderen Kratzer muss sicherlich etwas von der Klarlackschicht abgetragen werden. Mal unabhängig davon was sonst alles im und ab Werk bis zur Auslieferung nachgebessert wird, frage ich mich, ob es sich hier rein rechtlich betrachtet, aufgrund der Nachbesserungsmaßnahmen noch um ein Fahrzeug handelt, was als fabrikneu zu bezeichnen ist oder nur noch als neuwertig. Von dieser Betrachtungsweise hängt ja einiges ab, z.B. ein Nachlass.

    MX-5 ND 2.0 G-160 SL, EZ 12/2015 in 06/2019 verkauft,
    seit 06/2019 MX-5 ND G-184 SL -Totalschaden (Überschwemmung) in 08/2019-
    Neuer MX-5 ND G-184 SL in 10/2019 verkauft
    Seit 07/20 MX-5 ND G-184, Selection, Activsense, Design-Paket

  • Zitat ohne Quellenangabe???


    Soweit ich weiß, gibt es keine gesetzliche Definition eines Unfallwagens, sondern nur gelebte Praxis und Gerichtsentscheidungen. Aus meiner Sicht hat der Händler alles richtig gemacht und auch ein späterer Verkauf ohne Deklarierung des "Mangels" dürfte schwer zu beanstanden sein. Am Anfang der Auslieferung der ersten MX-5 im Mazdaforum haben viele über unterschiedliche Farbnuoncen der Stoßfänger diskutiert.


    In meinem Fall im September 2015 war es so, dass mein Händler lange Kennzeichenhalter an die Stoßstange geschraubt hat. Ich kam mit kurzen Kennzeichen an und hatte folglich vorne und hinten jeweils vier Löcher in der Stoßstangen rechts und links vom Kennzeichen. Nachdem der Händler mich immer nur vertröstet hat, dass er auf einen neuen MX-5 warten und dann die Stoßfänger austauschen wolle, hat er sich nicht mehr gemeldet und das Thema totgeschwiegen. Ich hab mir dann neue lange Kennzeichen und lange Kennzeichenhalter (ohne Händler-Logo) besorgt und ärgere mich nicht mehr. Hat etwas Geld gekostet, ich hab meine Ruhe. Den Händler, der aus der Nähe von Bremen kommt, kann ich allerdings nicht empfehlen und mache nun meine Inspektionen woanders.

  • Als wir unseren Mazda 3 BM Tageszulassung abgeholt haben, war die Heckscheibe total verkratzt und eine Felge hatte mehrere Macken im Lack. Beide Teile wurden getauscht. Die Kosten dafür lagen sicher deutlich über 500€. Aber erst 4Wochen später, da die Scheibe erst bestellt werden mußte und nicht im Lager Deutschland vorrätig war. War auch sehr ärgerlich und ich hab mir den Wagen nach der Reparatur ganz penibel noch mal angeschaut. War aber nichts zu erkennen. Danach war die Sache für mich auch erledigt. Ich denke bei einer Tageszulassung sieht das rechtlich auch schon wieder anders aus.

  • Das ist so nicht richtig. Eine Tageszulassung gilt laut einem BGH Urteil als Neufahrzeug, so lange es unverändert so produziert wird, keine Mängel aufweist und die Tageszulassung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Außerdem sollte der Wagen nur wenige km gefahren sein. Das heißt durch die defekte Heckscheibe war der Wagen eigentlich kein Neufahrzeug mehr, da ein Mangel vorlag.

  • Der Tausch der Alufelge ist meiner Meinung nach kein Problem, da diese nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Die Heckscheibe macht aus einem Neuwagen für mich ein Gebrauchtfahrzeug. Ich habe auch erst Überlegt mich mit dem Händler darüber auseinanderzusetzen und noch einen Nachlass zu fordern. Da aber die Mängel ohne wenn und aber schnellstmöglich perfekt beseitigt wurden, habe ich das verworfen.