Noch keine Winterreifen freigegeben ?

  • Eine Kopie des CoC mitzuführen kann sicher nicht schaden, aber notwendig ist es eher nicht. Wir können nichts dafür, dass im neuen Fahrzeugschein nur noch Mumpitz steht. Mir ist keine Vorschrift bekannt, die besagt, man müsste jede vom Schein abweichende Radgröße schriftlich belegen

    Man glaubt es nicht :thumbsup: , aber die Polizei ist auch schon vernetzt und hat notfalls (wenn Not am Mann) Einblicke in solche Daten.

  • Das heißt also für uns, dass wir uns besser an die im CoC angegebene Reifendimension halten. Oder eben eine andere Größe, z.B. 205/50R16 in den Schein eintragen lassen.


    Irgendwie habe ich ja Befürchtungen, dass ein G160 den weichen Winterreifen in der Dimension 195/50R16 ganz schön zu schaffen macht. Also doch lieber bei 205/45R17 bleiben?



    Grüße
    Matthias

    "Das Internet macht die Dummen dümmer und die Klugen klüger."
    Albert Einstein

  • Das heißt also für uns, dass wir uns besser an die im CoC angegebene Reifendimension halten. Oder eben eine andere Größe, z.B. 205/50R16 in den Schein eintragen lassen.

    Das sind ohnehin im Wesentlichen die Optionen, die du hast. Alles, was im CoC steht, ist Serie und kann einfach gefahren werden


    Für jede abweichende Rad-/Reifengröße benötigst du i.d.R. eine Abnahme. Ausnahme: Wenn du eine Felge benutzt, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis für dein Auto mit einer anderen Reifengröße besitzt (das gibt es häufig), darfst du auch die ohne Abnahme fahren. In diesem Fall muss die ABE mitgeführt werden (oder eine Eintragung in die Papiere erfolgen).


    So einfach ist es nur dann, wenn es keine anderen relevanten Änderungen am Fahrzeug gibt, insbesondere keine Tieferlegung. Selbst wenn es für jedes geänderte Teil einzeln eine ABE gibt, gilt das für die Kombination nicht mehr. Dann ist immer eine Abnahme erforderlich.


    In den ABEs mancher Tieferlegungsfedern steht, dass "keine Bedenken gegen die Verwendung von Sonderrädern" (also Zubehörfelgen) bestehen. Das interpretieren manche so, dass man keine Abnahme bräuchte. Da würde ich mich im Zweifelsfall nicht drauf verlassen.


    Glücklicherweise gilt für alle Änderungen in Bezug auf Fahrwerk und Räder: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst "bei der nächsten Befassung" erforderlich, also dann, wenn die Papiere ohnehin geändert werden müssen. Bis dahin kann man problemlos mit der ABE bzw. Änderungsabnahme im Handschuhfach herumfahren.

    Zitat

    Irgendwie habe ich ja Befürchtungen, dass ein G160 den weichen Winterreifen in der Dimension 195/50R16 ganz schön zu schaffen macht. Also doch lieber bei 205/45R17 bleiben?

    Ist kein Problem. Ich fahre jetzt 205/50 R16 im Sommer und 205/45 R17 im Winter. Davor bin ich im Winter 195/50 R16 gefahren. Den Unterschied habe die besseren Reifen gemacht, nicht die Dimension.

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Irgendwie habe ich ja Befürchtungen, dass ein G160 den weichen Winterreifen in der Dimension 195/50R16 ganz schön zu schaffen macht.

    Ich schließe mich @Harkpabst an: Die Sorge ist unbegründet. Ich fahre im Winter die "kleine" Radgröße vom G131 und habe keine Überforderung der Reifen oder übermäßigen Verschleiß feststellen können. Auf nasser Fahrbahn oder gar auf Schnee sind schmalere Reifen ja eh besser.

    2016 Mazda MX-5 G-160 Exclusive Line | 2008 Honda CBF1000 | ... und zwei Fahrräder