Nachlackierung wurd verschwiegen

  • Händler machen genug Geld,

    Mein erster Gedanke dazu "Neid und Missgunst sind weit verbreitet"


    nach jetzigem Stand reden wir hier von einem nachlakierten Bauteil was weit entfernt von einem Unfallschaden ist.


    Wie immer hilft auch Google weiter bei dem führen eines Prozesses passieren kann.

    Glück auf Jürgen & Mandy
    Retractable Fastback
    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

  • das sind doch alles relativierungen... fakt ist: es wurde getäuscht... was gibts da noch zu diskutieren? der artikel belegt meiner meinung nur, dass recht nichts mit "recht" zu tun hat

  • Mein erster Gedanke dazu "Neid und Missgunst sind weit verbreitet"

    Hach, das sind mir ja immer die liebsten. Direkt mit Neid und Missgunst kommen. Auf das Level sollte ich eigentlich gar nicht weiter eingehen.


    Und ein nachlackiertes Bauteil kann für einen potentiellen Kaufinteressenten sehr wohl als "Unfallschaden" gesehen werden. Ob das nun per Definition so ist, ist an der Stelle erstmal egal. Verschweigen darfst du es nicht (Siehst ja, was passiert) und sobald du erwähnst, dass es nachlackiert ist wird ein potentieller Käufer den Preis drücken wollen. So simpel ist das.

    2018 G160 SL + SP in Mondsteinweiß | Bilstein B14 | Federal 595RS-R 205/50R16 auf original Mazda 16" | CAE UltraShifter | Mishimoto Oil Catch Can | DIY Öltemperaturanzeige
    Fahrzeugthread: Joshudes Mondgestein


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    Fahrzeugthread: Joshudes Kümmerling Bill

  • Der Händler ist hier in einer relativ schwachen Position, auch wenn er selbst offenbar arglos war. Und so ganz sauber war der Ablauf und die anschließende Klärung ja wohl auch nicht, zumal er sich die Handlungen seines Mitarbeiters zurechnen lassen muss. Insofern: Ein Angebot ist ein Angebot - da kann man immer noch ein bisschen nachverhandeln. Und ohne die Anwaltskosten würde ich nicht einsteigen.


    Insgesamt kämst Du dabei, wenn es tatsächlich nur ein dilettantisch beseitigter Lackschaden ist, sehr gut weg.


    Und damit sollten dann wohl beide Seiten leben können.

    Viele Grüße, Bernd


    8) R O A D S T E R G160 i-ELOOP Sportsline, Rubinrot 8)


    "You don't need a reason, you just need a road."

  • ...
    Und ein nachlackiertes Bauteil kann für einen potentiellen Kaufinteressenten sehr wohl als "Unfallschaden" gesehen werden. Ob das nun per Definition so ist, ist an der Stelle erstmal egal. Verschweigen darfst du es nicht (Siehst ja, was passiert) und sobald du erwähnst, dass es nachlackiert ist wird ein potentieller Käufer den Preis drücken wollen. So simpel ist das.

    Ganz einfach ist das in der Tat nicht. Und die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Allerdings macht nach Auffassung des BGH ein Bagatellschaden ein Auto noch nicht zum Unfallfahrzeug. Und als solcher wäre ein "geringfügiger, äußerer Lackschaden" zu werten. Da @jimm1391991 ja einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, kann der ihn sicherlich ganz konkret, auf den Einzelfall bezogen, beraten.

    Viele Grüße, Bernd


    8) R O A D S T E R G160 i-ELOOP Sportsline, Rubinrot 8)


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  • der artikel belegt meiner meinung nur, dass recht nichts mit "recht" zu tun hat

    Da bin ich ganz auf deiner Seite. :thumbup: Hilft dir aber nicht wirklich beim erreichen deines Ziels. :)


    Aber das ist das Risiko welches man eingehet wenn man anderer Meinung ist als der Händler. Besonders hoch wird mein Risiko dann wenn es schon entsprechende Urteile geben hat. Darauf hin kann ich dann entscheiden ob das Angebot Ok ist oder ich bei einem Prozess als der große Gewinner hervorgehe.


    Und wir reden hier nach jetzigem Wissensstand

    weil dort wohl ein sehr tiefer Kratzer

    vorhanden war.

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  • Sehe ich auch so, ansonsten wäre ja die Ausbesserung eines Steinschlages schon ein Unfallschaden. Meine, das es erst ein Ungallschaden ist, wenn ein Teil ausgetauscht wurde. Ob man eine reine Nachlackierung beim Verkauf eines Gebrauchtwagens angeben muss ist eine Frage, die der Rechtsanwalt wohl besser und Gerichte abschließend beantworten können. Welche kleinen Reparaturen muss man ansonsten denn noch alle angeben?


    Der einzige Vorteil hier besteht wohl darin, das der Händler sein Gesicht waren will und dir deshalb entgegen kommt.


    Sowas ist auf jeden Fall ein Unfallschaden, wenn auch ohne Fremdbeteiligung eines anderen Fahrzeuges
    mx5-nd-forum.de/attachment/17571/

  • Meine, das es erst ein Ungallschaden ist, wenn ein Teil ausgetauscht wurde.

    Ein Unfallschaden liegt vor, wenn Teile des Fahrzeugs zwecks Reparatur und/oder Lackierarbeiten vom Fahrzeug abmontiert werden müssen. Dies ist auch bei Verkauf anzugeben. Einfache Lackausbesserungen fallen natürlich nicht darunter. Ich empfehle jedoch stets die Angabe jeglicher messbarer Lackierarbeiten mit Fotos, damit aus dem einfachen Steinschlag nicht später ein Unfallschaden gemacht wird.

    SL G160 mit Sportpaket in rubinrot, SPS Street, Autec ClubRacing, H&R-Spurverbreiterung bei Winterrädern (VA36/HA40), Ulter Sport ESD mit Diffusor, Auspuffblenden in Carbon, Pipercross Sportluftfilter, große Drosselklappe, SPS-Software, IL Streben vorn und hinten, Hardrace Streben unten, Stubby, schwarze Blinker, schwarze Bremssättel, Stop-Tech Beläge & Stahlflexleitungen, Chromblinker, LED-Tuning, JBL GX600c + JBL 192T HT

  • Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht, ich glaube nicht das es für so einen Schaden eine Wertminderung gibt.
    Hätte dein Händler davon gewusst wäre ich auch Sauer.
    In diesem Fall macht er doch nur Schadensbegrenzung was man anerkennen sollte.
    Aber lieber gleich mit einem Anwalt kommen das geht eigentlich gar nicht.

    Nur wer nicht ganz dicht ist kann für neues offen sein. :thumbsup:

  • Ein Unfallschaden liegt vor, wenn Teile des Fahrzeugs zwecks Reparatur und/oder Lackierarbeiten vom Fahrzeug abmontiert werden müssen.

    Das hört sich ein bisschen sehr allgemein an. Hieße ja:
    Wenn das Rücklicht zum Nachlackieren des Kotflügels raus genommen wurde ist es ein Unfallschaden.
    Haben sie es nur abgeklebt und drin gelassen ist es kein Unfallschaden.


    Oder noch extremer: Lasse ich meine demontierten Spiegelkappen nachträglich in Wagenfarbe lackieren habe ich einen Unfallwagen?