Nachlackierung wurd verschwiegen

  • na es geht doch auch darum dass das arglistig verschwiegen wurde... klar kann man sowas durchgehen lassen und das irgendwie regeln... ich finde aber dass der schädiger ausreichend dafür bluten muss... durch relativierungen macht man auch die "kleinen" betrügereien saloonfähig... der soll doch nicht damit durchkommen und den nächsten belügen...

  • Das hört sich ein bisschen sehr allgemein an. Hieße ja:

    Wo wir wieder bei der Goldwaage wären :p
    Es ist doch eigentlich ganz klar, was er meint. Nimmst du ne Stoßstange ab, weil sie "verunfallt" wurde um die zu tauschen oder lackeiren ist es ein Unfallschaden. Aber wieso erkläre ich das überhaupt :thumbsup:

    2018 G160 SL + SP in Mondsteinweiß | Bilstein B14 | Federal 595RS-R 205/50R16 auf original Mazda 16" | CAE UltraShifter | Mishimoto Oil Catch Can | DIY Öltemperaturanzeige
    Fahrzeugthread: Joshudes Mondgestein


    2005 Volvo V50 T5 AWD M66 in Passion Red

    Fahrzeugthread: Joshudes Kümmerling Bill

  • Das hört sich ein bisschen sehr allgemein an. Hieße ja:
    Wenn das Rücklicht zum Nachlackieren des Kotflügels raus genommen wurde ist es ein Unfallschaden.
    Haben sie es nur abgeklebt und drin gelassen ist es kein Unfallschaden.

    Ich gebe hier nur die Abgrenzung zwischen Unfallschaden und Nicht-Unfallschaden der gängigen Rechtsprechung wieder. Irgendwo muss schließlich die Grenze gezogen werden.

    SL G160 mit Sportpaket in rubinrot, SPS Street, Autec ClubRacing, H&R-Spurverbreiterung bei Winterrädern (VA36/HA40), Ulter Sport ESD mit Diffusor, Auspuffblenden in Carbon, Pipercross Sportluftfilter, große Drosselklappe, SPS-Software, IL Streben vorn und hinten, Hardrace Streben unten, Stubby, schwarze Blinker, schwarze Bremssättel, Stop-Tech Beläge & Stahlflexleitungen, Chromblinker, LED-Tuning, JBL GX600c + JBL 192T HT

  • Ein Unfallschaden liegt vor, wenn Teile des Fahrzeugs zwecks Reparatur und/oder Lackierarbeiten vom Fahrzeug abmontiert werden müssen. Dies ist auch bei Verkauf anzugeben. Einfache Lackausbesserungen fallen natürlich nicht darunter. Ich empfehle jedoch stets die Angabe jeglicher messbarer Lackierarbeiten mit Fotos, damit aus dem einfachen Steinschlag nicht später ein Unfallschaden gemacht wird.


    Ich gebe hier nur die Abgrenzung zwischen Unfallschaden und Nicht-Unfallschaden der gängigen Rechtsprechung wieder. Irgendwo muss schließlich die Grenze gezogen werden.

    Ganz so einfach ist das eben nicht! Die gängige Rechtsprechung ist 1.) differenzierter und 2.) nicht einheitlich. Die hier genannte "Grenze" gibt es so nicht! S.o.

    Viele Grüße, Bernd


    8) R O A D S T E R G160 i-ELOOP Sportsline, Rubinrot 8)


    "You don't need a reason, you just need a road."

  • also zunächst einmal habe ich erst einen Anwalt eingeschaltet als der Händler die Schuld von sich wies und meinte waren wir nicht können Sie aber lackieren lassen bei uns. Da ich den Wagen jedoch in einem einwandfreien zustand gekauft habe steht mir ein solches Fahrzeug auch zu. Mir hat der Verkäufer geraten meinem Chef ein schreiben an den Händler zu senden da Privatpersonen ja oft mit kleiner Entschädigung abgespeist werden bzw die direkt mit ihren Anwalt kommen. Also ist hier nichts übertrieben mit gleich Anwalt kommen!


    Mit geht es ums Prinzip. Ein Wagen der 5 Monate alt ist und 2.100 km gelaufen ist kann von einem Käufer als im Originallack und nicht nachlackiert angenommen werden und wenn dies zusätzlich im Kaufvertrag steht ist bei einer nachträglichen Anzeige eines mangels das Recht auf Seiten des Käufers. Es ist ein Mangel vorhanden. Der Mangel ist die nachlackierung. Zusätzlich handelt es sich hierbei nebenbei erwähnt um einen mangel der nicht beseitigt werden kann da selbst bei fachgerechter lackierung der Mangel der nachlackierung im Raum steht.


    Also ich werde dem Autohaus heute zuhören was diese mir anbieten und möchte das schriftlich. Ich werde denen dann mein Angebot entgegnen wenn das von denen nicht akzeptable ist und mich dann am Montag bei denen melden und mitteilen wie ich mich entschieden habe.


    PS: für alle die immer schreiben "der" jmm1391991 ich bin eine 25 jährige Frau. :thumbsup:

  • Ganz so einfach ist das eben nicht! Die gängige Rechtsprechung ist 1.) differenzierter und 2.) nicht einheitlich. Die hier genannte "Grenze" gibt es so nicht! S.o.

    Ich will hier nicht als Klugscheißer rüberkommen. Aber als Anwalt muss ich dem einfach wiedersprechen. Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 10.10.2007 (BGH VIII ZR 330/06) klare Grenzen gezogen. Hier heißt es:"Als "Bagatellschäden" hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering ist." Als Richtmaß wurde daraufhin von anderen Gerichten angenommen, dass ein Lackschaden dann als erhbelich eingestuft wird, wenn zur Reparatur entsprechde Teile des Fahrzeugs dazu abgenommen werden müssen.

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  • PS: für alle die immer schreiben "der" jmm1391991 ich bin eine 25 jährige Frau. :thumbsup:

    Wann hast du denn mal Zeit für einen Kaffee? :love:

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  • und wenn dies zusätzlich im Kaufvertrag steht

    ja dann hast du doch nichts zu befürchten.

    Ich hab den Wagen nur mit der Hand gewaschen.

    das war am 03.07.2017, wie kommt es dann das du

    Ich habe vor kurzem aus Zufall herausgefunden, dass mein als Vorführwagen und als "unfallfrei" und "im einwandfreien Zustand" gekaufter MX5 am Kotflügel hinten rechts nachlackiert wurde. Ich hatte dies nur durch einen Staubeinschluss gesehen und dann den Kotflügel näher betrachtet und in der Einstiegsleiste Sprühnebel entdeckt und bei genauem Hinschauen mit Viel Sonnenlicht und Taschenlampe sogar eine Farbabweichung entdeckt.

    Wann war vor kurzem? Nach dem 11.08.2017, wo du den letzen Eintrag in deinem Verkaufsthread gemacht hast? Wusstest du eigenlich am 03.07.2017, als du den Wagen hier im Forum verkaufen wolltest, das

    Ich habe den Wagen als 5 Monate alten Vorführwagen mit 2.100 km gekauft

    Findest du es gut, sowas in der Verkaufsanzeige zu verschweigen? Ich frage nur, weil du dich ja selber darüber ärgerst, das dir etwas verschwiegen wurde.

  • @jmm1391991


    Da Du von Berufswegen an der Quelle sitzt und den Inhalt deines Vertrages kennst, wirst du schon die richtigen Berater haben.


    Da ich sehr neugierig bin würde mich das Endergebnis interessieren.


    Ich drücke Dir die Daumen für die Verhandlungen und das alles zu deiner Zufriedenheit abgewickelt wird.

    Glück auf Jürgen & Mandy
    Retractable Fastback
    Ich bin eigentlich ein netter Kerl.
    Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen!

    Einmal editiert, zuletzt von AC427H ()

  • @die-gelbe-trude vor kurzen heißt letzte Woche Mittwoch. Und nein natürlich wusste ich es nicht sonst würde ich dies angeben und entsprechen den Preis senken. Deshalb bin ich ja so enttäuscht vom Händler. Selbst beim waschen mit der Hand habe ich es nicht gesehen weil die Boxen für die handwäsche nicht gerade gut beleuchtet sind und man selbst die doofen Schlieren die man beim Fenster putzen gemacht hat erst später sieht :rolleyes:


    So nun zurück zum Thema. Ich sitze zwar an der Quelle sozusagen aber dennoch hole ich mir gerne Meinungen von anderen ein um entsprechen beim Autohaus zu argumentieren ;) ich werde euch aufjedenfall heut Abend erzählen was mir angeboten wird.


    @Joshude ich nehm nen Kakao mit Sahne :P


    Jetzt mal eine Frage noch. Hab eben gesehen hab ja Winterreifen von bridgestone auf 15 zoll platin Felgen in Silber. Find die aber gar nicht als 15 zoll felgen im Netz für den mx5. Bräuchte ich da nicht eigentlich ne abe für ? ?(