Abweichende Reifengrößen auf den originalen 17er Felgen

  • Hallo miteinander,
    auf den 17 Zöllern auf dem G160 (sind m.E. optisch wirklich klasse und ich will die einfach behalten - im Sommer und Winter) sind ja bekanntlich nur die 205/45 Reifen zugelassen bzw. eingetragen. Es ist ja bei vielen Felgen so, dass mehrere Reifengrößen montiert werden können.


    Nun meine Frage: Hat sich jemand von Euch schonmal Gedanken gemacht, ob man eventuell auch die 215/45 er montieren könnte?? Rein von der Größe der Felge wenn die 205er montiert sind sollte es m.E. kein Problem sein, die 215er zu montieren.
    Hat sich damitschonmal jemand beschäftigt bzw. was meint ihr?


    VG Thomas

    +G160 SL in Soul Red+
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    :thumbup:

  • Hi Thomas,


    müsste meiner Meinung nach funktionieren.
    215/40 R17 oder 225/40 R17 sollten noch besser passen.
    Kannste Dir sehr gut selber hier anschauen:
    Reifenrechner.at


    Mit dem 225er hättest Du kaum Abweichung im Abrollumfang. Allerdings würde ich damit eher zu einer Felge mit 7.5 Zoll Maulweite tendieren, 7.0 wie bei der Serienfelge geht aber prinzipiell auch.


    Ich könnte mir übrigens gut vorstellen, für die Winterbereifung auf 205/50 R16 zu gehen. Aber da habe ich ja noch eine Weile Zeit, um mir das zu überlegen...


    Mit dem Eintragen von leicht abweichenden Rad-Reifenkombinationen habe ich beim Tüv vor Ort bisher gute Erfahrung gemacht. Einmal habe ich zur Sicherheit auch vorab gefragt, ob ich das eingetragen bekommen. Die Eintragung selber hat knapp 50€ gekostet.

    - G 160 Exclusive-Line, purweiss, Fox-ESD, KW V3, OZ Ultraleggera 16x7, Dunlop SP Sport Maxx RT -

  • Hey Dorifuto,
    Vielen Dank für die Info, genau das wollte ich wissen.
    Dann geh ich mal zu meinem Reifenhöker meines Vertrauens. Momentan fahre ich die 205er auf der Originalfelge.,
    Mit den breiteren Reifen wird dann wahrscheinlich schwierig mit der Spurverbreiterung (braucht man dann wohl nicht mehr) oder mit der Tieferlegung.


    Viele Grüße,


    Thomas

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  • Vielen Dank für die Info, genau das wollte ich wissen.

    Aber Obacht: Dorifuto hatte von 215/40 oder 225/40 geschrieben, du hattest nach 215/45 gefragt. Das dürfte so ohne Weiteres nicht gehen. Der Abrollumfang wäre größer als beim Originalrad und somit würde der Tacho möglicherweise zu wenig anzeigen (was nicht zulässig ist).


    Ob man sich damit eventuell noch innerhalb einer von Mazda vorgesehenen Toleranz befindet, ist eine andere Frage. Ob ein Gutachter das so einfach (z.B. anhand einer GPS Geschwindigkeitsmessung) nachprüfen kann und darf und dann trotzdem eintragen könnte, darüber gehen die Meinungen anscheinend auseinander.

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Ob man sich damit eventuell noch innerhalb einer von Mazda vorgesehenen Toleranz befindet,

    Ist die Toleranzgrenze von Mazda eine andre, als die gesetzlich vorgeschriebene?
    Bei einer Abweichung von mehr als +1,5% soll eine Tachoanpassung nötig machen. 215/45 läge also noch innerhalb dieser Toleranzgrenze.

    °°°°°°°°°°°°°° MAZDA MX-5 ND | G-184 °°°°°°°°°°°°°°


    :!: Lieber tun und es bereuen, als nicht tun und es bereuen :!:

  • Ist die Toleranzgrenze von Mazda eine andre, als die gesetzlich vorgeschriebene?Bei einer Abweichung von mehr als +1,5% soll eine Tachoanpassung nötig machen. 215/45 läge also noch innerhalb dieser Toleranzgrenze.

    Ich weiß, dass z.B. reifenrechner.at in seiner Anzeige von +1,5/-2,5% Toleranz ausgeht, allein mir fehlt der Beleg für die Existenz dieser Grenzen in Form von Gesetzen oder Verordnungen. Die relevante EU-Verordnung ECE-R 39 ist leider im Original nicht oder nicht leicht zu finden. Verschiedene externe Quellen zitieren sie aber übereinstimmend mit 0% Nacheilung, maximal +10% + 4 km/h Voreilung. Der Wert von 1,5% wird allerdings z.B. hier von der Autobild als Toleranz für Tachometer ins Spiel gebracht ...


    So, noch einmal gründlicher gegoogelt, es gibt online eine deutsche Version der ECE-R 39: http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2010:120:0040:0048:DE:PDF


    Mal sehen, wie lange der Link im EU-Online-Chaos gültig bleibt. Da steht definitiv drin, dass der Tacho nicht zu wenig anzeigen darf. Die einzige weiter Toleranz, die genannt wird, ist die des Messgeräts für die Tachoüberprüfung und die darf höchstens 0,5% betragen. Da die Verordnung sich aber in erster Linie an die Industrie richtet, die ein Fahrzeug in Verkehr bringen will, finden sich keine konkreten Hinweise, ob ein technischer Gutachter nun bestätigen darf, dass die genannten Bedingungen bei Einsatz einer anderen Radgröße noch erfüllt sind. Lange Rede, sehr kurzer Sinn. :(

    Roadster G 132, (immer noch) mit Ganzjahresreifen

  • Verstehe.


    Bleibt also nur die Hoffnung, dass man einen TÜVler bekommt, der alles nach Wunsch abnickt.


    Ich werde alle meine Änderungen in Absprache mit meinem Autohaus vornehmen. Die haben dann auch einen „guten Draht“ zum Tester, wie mir das mal gesagt wurde.

    °°°°°°°°°°°°°° MAZDA MX-5 ND | G-184 °°°°°°°°°°°°°°


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  • Schau mal hier:
    reifenrechner.at


    So ohne weiteres kannst das nicht fahren, ohne sicher keine Probleme damit zu bekommen. Eine andere Reifengröße als die originale müsstest auf jeden Fall durch den TÜV abnehmen lassen. Das hat bei mir immer so ca. 50 EUR gekostet.
    In diesem Fall würde ich aber vorab fragen, ob das mit diesem Abrollumfang noch abnahmefähig ist.


    Ansonsten wirst Dir mit dieser Dimension wohl eher Nachteile gegenüber der originalen Größe einfangen ...


    Gruß,
    Olli

    - G 160 Exclusive-Line, purweiss, Fox-ESD, KW V3, OZ Ultraleggera 16x7, Dunlop SP Sport Maxx RT -